…Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung erfordern (wie z.B. ein Reziprozitätsersuchen eines ausländischen Staates). Wird daher von einer deutschen Staatsbürgerin an ihre österreichische Nichte eine Geldschenkung vorgenommen, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar. Die verdeckte Ausschüttung in die Schweiz unterliegt der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer, die…
Werden von einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen drei Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die im Ausmaß von 9% von ihr gehalten werden, an ihren in Deutschland lebenden Sohn veräußert, dann sind diese Vorgänge in Österreich nicht steuerbar; sie führen auch nicht zur "Wegzugsbesteuerung", da durch den…
…darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
…Österreich ansässige Person ihren 100-prozentigen Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihren in der Schweiz ansässigen Sohn, so führt dieser Umstand gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und…
…liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war…
Verlegt eine Schweizerin (X), die zu 0,9% an einer schweizerischen börsennotierten AG beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich und steht auf Grund eines Syndikatsvertrages einer Aktionärsgruppe bereits fest, dass sie von ihrer Großmutter zusätzliche Anteile im Ausmaß von 0,5% erben wird, dann tritt…
…sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die…
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Erbe Geldvermögen von ca. 1,6 Mio. ATS von einer in der Schweiz ansässig gewesenen Erblasserin, dann ist dieser Erwerbsvorgang gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag…
…als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zinsen können daher auch nicht den…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, dem 100% der Anteile an einer deutschen GmbH gehören (Anschaffungskosten 100), seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt…
Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
In EAS 581 wurde folgende Auffassung vertreten: "Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar…
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an "Einkünften eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter" dem Quellenstaat der Einkünfte zugeteilt. Der Begriff der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines…
Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im…
Geht amerikanischer Liegenschaftsbesitz eines in den USA ansässig gewesenen Erblassers im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich…
Angestellte der UNIDO (auch österreichische Staatsbürger) genießen gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im…