…nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…EStG die Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug ausschließlich deshalb statuiert, um einer missbräuchlichen Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung gegenüber nachgewiesen ist, kann daher die Steuerentlastung richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher…
…entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zugewiesen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob der Zufluß der Einkünfte noch während oder erst…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anzusetzen ist. Es ist beabsichtigt, die Frage der Behandlung der in einem solchen Fall anfallenden österreichischen Stundungszinsen in einem in Vorbereitung stehenden DBA-Durchführungsgesetz einer Regelung zuzuführen. Bis dahin steht für eine Problemlösung im allgemeinen § 236 BAO zur Verfügung. Ein diesbezügliches Nachsichtsansuchen wird aber erst…
…wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal mittlerweile durch die DBA-Entlastungsverordnung die Zulässigkeit einer Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare Quellenentlastung auch ausdrücklich normiert wurde. Wurde im Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das…
…der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; im gegebenen Fall ist dies die Beteiligungsübertragung an die deutsche Privatstiftung. Wurde auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung…
…Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener…
…im Veranlagungsverfahren; sie findet mithin auch für die von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlten sonstigen Bezüge Anwendung. Der solcherart begünstigte Teil von sonstigen Bezügen ist teilweise steuerfrei, teilweise einem Fixsteuersatz von 6% unterworfen und wirkt sich daher nicht progressionserhöhend auf die übrigen Bezüge aus. Bezugsteile, die…
…österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Schrittes 2 keiner näheren Prüfung, ob und in welchem Umfang das DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht für Österreich aufrecht erhält (zur Problematik auf der Abkommensebene siehe zB EAS 2718 oder EAS 3041); denn aus der Abkommensrechtslage kann sich keinesfalls eine Verpflichtung ergeben, dass das deutsche Unternehmen…
…zu, weil der Anspruch auf diese Abfindung durch die in Deutschland geleistete Arbeit erwirtschaftet worden ist. Artikel 23 Abs. 2 DBA-D verpflichtet in diesem Fall Österreich korrespondierend unter Progressionsvorbehalt zur Steuerfreistellung (EAS 1809). Die gleiche steuerliche Behandlung wird auf eine Abfindung zur Anwendung kommen…
…Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nur dann der Fall, wenn infolge eines Qualifikationskonfliktes sowohl Deutschland wie auch Österreich auf Grund des Abkommens auf Besteuerungsrechte verzichten. Im vorliegenden Fall liegt aber ein solcher Qualifikationskonflikt nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…zur Steuerentlastung verpflichtende Gegebenheiten vorliegen, müsste von der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaates des Orchesters bestätigt werden (siehe EAS 2551 betr. ein schweizerisches Orchestergastspiel). Wird dem österreichischen Veranstalter in einem solchen Fall auf dem Vordruck ZS-QU2 die Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung sowie die zusätzliche Bestätigung über…
…Entlastungsmöglichkeiten ersetzen kann; sie soll vielmehr nur subsidiär zur Anwendung kommen. Keine Steuerentlastung kann daher nach § 48 BAO gewährt werden, wenn der Lieferungsempfänger (z.B. der österreichische Organisator der Aktion) selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist und wenn sonach die Umsatzsteuerentlastung im Vorsteuerabzugsweg herbeigeführt werden kann. Ausnahmegenehmigungen nach…