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EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

…deutschen Personengesellschaft mit offenbar in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, mithin um ein Doppelbesteuerungsproblem von Steuerausländern. Es wird daher angeregt, das Stundungszinsenproblem im Ansässigkeitsstaat in das Verständigungsverfahren einzubinden, wobei österreichischerseits durchaus die Bereitschaft bestehen könnte, im Fall von Reziprozitätszusicherung durch die deutsche Seite auf der Grundlage von…

EAS 561Aufhebung von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/77/1-IV/4/9512.01.1995

…für den Zeitraum vom 1. Juni 1994 bis 30. Mai 1995 bezogen werden, sind demnach nur zu 5/12tel steuerpflichtig, und zwar gleichgültig ob sie als betriebliche oder als private Einkünfte zufließen. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss:   | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

…wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung…

EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

…Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 30. Juli 2025

EAS 2199Sicherungssteuer von einem in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 36/2-IV/4/0207.01.2003

…dann steht dies im Widerspruch mit dem DBA-Frankreich. Die Sicherungssteuer könnte in einem solchen Fall nach den Grundsätzen des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 vom Finanzamt Eisenstadt über Antrag rückgezahlt werden. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3182Wegzugsbesteuerung nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2852-IV/4/201020.10.2010

…ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird…

EAS 743Sonderzahlungen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2195/1/1-IV/4/9531.10.1995

…im Veranlagungsverfahren; sie findet mithin auch für die von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlten sonstigen Bezüge Anwendung. Der solcherart begünstigte Teil von sonstigen Bezügen ist teilweise steuerfrei, teilweise einem Fixsteuersatz von 6% unterworfen und wirkt sich daher nicht progressionserhöhend auf die übrigen Bezüge aus. Bezugsteile, die…

EAS 646Sondergesetzliche Beendigung der Steuerflucht in spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/18/1-IV/4/9530.05.1995

…21/1995 ist Absatz 2 des Artikels VII, betreffend die Aufhebung der Anwendbarkeit von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien ab 1.1.1995, unvollständig wiedergegeben. Der vollständige Text von Absatz 2 lautet: "Für Forderungswertpapiere, die wegen des Zeitpunktes ihrer Begebung nicht unter die…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

…besteuert werden dürfen). Die Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten für den genannten Personenkreis ausgestellten Legitimationskarten erfüllt werden kann. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…

EAS 512Zinsen für in Argentinien begebene französische Schuldverschreibungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/78/1-IV/4/9404.10.1994

…Dieser Nachweis wird im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht vor allem dann in einer alle Zweifel ausschließenden Weise zu erbringen sein, wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu…

EAS 759Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/26/1-IV/4/9521.11.1995

…nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann, wenn die Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter…

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

…übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 40Steuerfreistellung von Auslandsgewinnen gemäß § 48 BAO für Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1222/2/1-IV/4/9123.10.1991

…solchen Lage der Generalunternehmer genötigt ist, diese (nachweisbare) ausländische Steuerleistung aliquot auf alle Subunternehmer aufzuteilen, dann kann darin ein entlastungsfähiger Fall einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gesehen werden. Wobei eine Steuerfreistellung in solchen Fällen nur dann gewährt werden kann, wenn die österreichische Finanzverwaltung in der Lage ist…

EAS 1634DBA-Entlastung für schweizerische Kapitalerträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0013.04.2000

…Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die…

EAS 2751Argentinienanleihen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0354-IV/4/200626.06.2006

Gemäß Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Argentinien sind aus Argentinien stammende Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen; diese Steuerfreistellungsverpflichtung ist allerdings insoweit nur begrenzt wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern…

EAS 1814Wegzugsbesteuerung bei vorübergehendem Wegzug aus Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/0112.03.2001

…im Dienste der liechtensteinischen Regierung gemeinsam mit seiner Ehegattin in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und damit im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Liechtenstein ansässig, dann verliert Österreich durch das DBA mit Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven, die in der Beteiligung der Ehegattin an…