…500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr…
…übrigen auch angesichts des deutschen BFH-Urteils vom 20.12.1995, I R 57/94, nicht höchstbetragserhöhend angesetzt werden, da das deutsche Urteil nicht die durch das österreichisch-britische DBA gestaltete Rechtslage verändern kann. Gemäß Art. 24 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens ist der…
…zu beseitigende Doppelbesteuerung mehr, weil dann eben nur mehr ein Staat besteuert; in einem solchen Fall ist damit auch eine Anrechnung der tschechischen Steuer gegenstandslos. Hält man sich dieses Grundverständnis über Sinn und Zweck des Anrechnungsverfahrens vor Augen, dann folgt daraus, dass Quellensteuern tschechischer Einkünfte…
…die Kreditvergaben einerseits und die Betriebstätte andererseits als zwei Einkunftsquellen gesehen, obgleich beide Ertragsquellen nur Teile des Gesamtbetriebes der österreichischen Kapitalgesellschaft sind. Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft zwei italienische Betriebstätten (Betriebstätte A und Betriebstätte B), dann sind die nach österreichischem Recht ermittelten Ergebnisse beider Betriebstätten in…
…zu berücksichtigen sind, dann ist der Vorjahresverlust angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze nur in Höhe von 300 vortragsfähig. Im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135 die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die…