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5 Treffer1273 msnur geltende Fassungen
EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr…

EAS 890Anrechnungshöchstbetrag bei Vollorganschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9603.06.1996

…übrigen auch angesichts des deutschen BFH-Urteils vom 20.12.1995, I R 57/94, nicht höchstbetragserhöhend angesetzt werden, da das deutsche Urteil nicht die durch das österreichisch-britische DBA gestaltete Rechtslage verändern kann. Gemäß Art. 24 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens ist der…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…zu beseitigende Doppelbesteuerung mehr, weil dann eben nur mehr ein Staat besteuert; in einem solchen Fall ist damit auch eine Anrechnung der tschechischen Steuer gegenstandslos. Hält man sich dieses Grundverständnis über Sinn und Zweck des Anrechnungsverfahrens vor Augen, dann folgt daraus, dass Quellensteuern tschechischer Einkünfte…

EAS 2968Per-item-limitation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1442-IV/4/200826.05.2008

…die Kreditvergaben einerseits und die Betriebstätte andererseits als zwei Einkunftsquellen gesehen, obgleich beide Ertragsquellen nur Teile des Gesamtbetriebes der österreichischen Kapitalgesellschaft sind. Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft zwei italienische Betriebstätten (Betriebstätte A und Betriebstätte B), dann sind die nach österreichischem Recht ermittelten Ergebnisse beider Betriebstätten in…

EAS 1922Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0104.09.2001

…zu berücksichtigen sind, dann ist der Vorjahresverlust angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze nur in Höhe von 300 vortragsfähig. Im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135 die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die…