…des KESt-Abzugsverfahrens auch kein Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden kann. Der österreichische Empfänger von argentinischen Anleihezinsen bleibt allerdings berechtigt, eine Veranlagung gem. § 97 Abs. 4 EStG zu beantragen. Im Zuge dieser Veranlagung werden die argentinischen Anleihezinsen nur für Belange des Progessionsvorbehaltes angesetzt (Eingabe unter KZ 440)…
…besteht, dass der Quellenstaat der Einkünfte auf Grund des Abkommens zur Besteuerung berechtigt ist, dies trifft aber bei Anwendung der Gastprofessorenklausel nicht zu (siehe zu dieser Auslegung auch EAS 3131). Aber auch im Fall von Ansässigkeitsstaaten, die das Anrechnungsverfahren bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anwenden…
Montage Projekt "U": Schließt ein österreichischer Hersteller von Lagerlogistik-Systemen mit einem deutschen Kunden einen Vertrag, demzufolge das Projekt "Kommissionier- und Förderanlage mit Materialfluss-Display-Server" in 2 Teilabschnitten durchgeführt werden soll, dann erfolgt damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in 2 getrennten Abschnitten, sodass für…