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EAS 1831Österreichische Urheberrechtsverwertungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 145/1-IV/4/0105.04.2001

…über die österreichische Verwertungsgesellschaft an eine in Mexiko ansässige Person, der trotz Einziehung im Wege der österreichischen Verwertungsgesellschaft zu keiner österreichischen Steuerpflicht führte. Verweigert daher ein österreichisches Finanzamt für treuhändig vereinnahmte Auslandstantiemen der österreichischen Verwertungsgesellschaft die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung, so entspricht dies der seinerzeitigen Rechtsbeurteilung…

EAS 173Österreichischer Zweitwohnsitz eines slowenischen Komponisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1341/7/1-IV/4/9208.10.1992

  Begründet ein in Slowenien ansässiger Komponist, dessen Auslandstantiemen auf ein österreichisches Bankkonto eingezahlt werden, in Österreich einen bloßen Zweitwohnsitz, so besteht die Möglichkeit, hinsichtlich dieser Auslandstantiemen den Eintritt einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch Anrechnung der slowenischen Steuer gemäß § 48 BAO zu beseitigen…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…

EAS 1539Sonderzahlungen anlässlich einer Dienstnehmerentsendung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9918.10.1999

Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…

EAS 3346Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0641-VI/8/201429.09.2014

Werden Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zur rumänischen Tochtergesellschaft entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich nach den Vorschriften des Artikels 24 (Methodenartikel) steuerfrei zu stellen, an denen durch Artikel 15 des DBA-Österreich/Rumänien das Besteuerungsrecht Rumänien zuteilt wird. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…

EAS 1045Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 211/1-IV/4/9724.03.1997

Wird ein österreichischer Mitarbeiter einer inländischen Bank zum Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…

EAS 2812Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/200710.01.2007

Wurden zwei Dienstnehmerinnen Mitte 2006 von einer österreichischen Bank für etwa 1 Jahr zur rumänischen Tochtergesellschaft dieser Bank entsandt, wobei die Auslandsentsendungsdauer im Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber…

EAS 2332Übergangsprobleme bei Drittstaatsarbeitgebern im neuen DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/92-IV/4/0328.07.2003

Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…

EAS 578Drittstaatsentsendungen eines österreichischen Grenzgängers durch den schweizerischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2411/1/1-IV/4/9509.02.1995

Ein in Österreich ansässiger Servicetechniker, der als Grenzgänger bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigt ist, unterliegt mit den vom schweizerischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…

EAS 3015Deutsche Vertragslehrerin einer österreichischen Universität mit Arbeitsort in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2985-IV/4/200818.11.2008

Schließt eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, einen auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag mit einer österreichischen Universität ab, auf Grund dessen sie von ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von weniger als 183…

EAS 1540Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/9918.10.1999

Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…

EAS 3310Frage der Ansässigkeit eines beständig im Ausland lebenden österreichischen Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0735-IV/4/201218.12.2012

Hält sich ein österreichischer Diplomat gemeinsam mit seiner Gattin im Wesentlichen dauerhaft in ausländischen Staaten auf und beschränken sich Inlandsaufenthalte auf Urlaubszeiträume von maximal 25 Tagen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen stets im Ausland befindet. Dies kann aber…

EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…

EAS 2289Polizei-Assistenz in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0312.05.2003

Übernimmt ein österreichischer Polizeibeamter von einer in Spanien eingerichteten internationalen Organisation (FIIAPP) für die Dauer von einem Jahr den Auftrag, albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…

EAS 484Abfertigung, Pensionsabfindung und Urlaubsabfindung nach Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/17/1-IV/4/9405.08.1994

Verlässt ein Dienstnehmer, der seit 1. Feber 1981 bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft beschäftigt und von dieser ab 1. Juli 1990 nach Moskau entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie…