Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…
…seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen Konzipienten mitwirkt, dann ist dessenungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die…
Ob Unternehmensberatung von Artikel 7 (mit der Wirkung inländischer Steuerpflicht) oder von Artikel 14 DBA-Liechtenstein (mit der Wirkung inländischer Steuerfreistellung) erfasst wird, hängt davon ab, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter den Begriff der Einkünfte "aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…
Unter EAS 862 wurde die Auffassung vertreten, dass das inländische Büro eines österreichischen Anwaltes, der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt…
…Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme erfolgreich abwehren kann - kein Interesse an einem Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Deutschland haben wird. Der umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer Vortragstätigkeit im Inland…
…man das DBA derart interpretieren, dass es bei Freiberuflern ein Besteuerungsrecht an den Gewinnen einer "festen Einrichtung" in dem Maße dem Staat der festen Einrichtung überträgt, als darin eine persönliche Tätigkeit eines Freiberuflers ausgeübt wird, sollte sonach das Abkommen so ausgelegt werden, dass es gestattet…
…zu sehen und sie - weil die zu Grunde liegende freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt worden ist - der beschränkten Steuerpflicht (im Veranlagungsweg) zu unterwerfen. Die Begründung eines inländischen Besteuerungsanspruches in der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist im Übrigen auch unter Berufung auf die "isolierende Betrachtungsweise" nicht möglich…
…1 Z 1 EStG. vorzunehmen war. Im Fall eines in Deutschland ansässigen Systemischen Therapeuten, der im Bereich Jugendwohlfahrt und psychosozialer Arbeit als Supervisor und Fortbildner in Österreich für öffentliche und private Träger der Jugendwohlfahrt Seminarleitungen und Supervisionen durchführt und diese Tätigkeit im Rahmen freier Dienstverträge…
Ist eine in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betriebene inländische Künstleragentur in der Weise tätig, dass sie inländische Veranstalter bezüglich der Machbarkeit, des Aufbaues und des Ablaufens von Veranstaltungen verschiedenster Art berät und hierbei auch die Vermittlung von mitwirkenden ausländischen Künstlern übernimmt, dann trifft die als…
Hat ein in Liechtenstein ansässiger Architekt ein Konzept für eine bestimmte Bauweise entwickelt, die es ermöglicht, Wohnhäuser um etwa 30% bis 35% billiger als nach herkömmlichen Bauweisen zu bauen, dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen…