…dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit. a EStG als Ersatz entgangener Einnahmen der inländischen Steuerpflicht. Hat der Dienstnehmer im Zeitpunkt des Zuflusses des Schadenersatzes den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Deutschland verlagert, dann wird gemäß Art. 13 Abs. 1 des DBA-Deutschland eine…
Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist…
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
…handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden, ändert nichts daran, dass es sich hiebei um nachträgliche Einkünfte aus dem Grenzgängerdienstverhältnis handelt, die gemäß Artikel 9 Abs…
…Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche…
…einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann unterliegen die Gehaltsfortzahlungen als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von DM 16.000 steuerfrei geblieben wäre, darf daher auf österreichischer Seite nicht berücksichtigt werden. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…enthält den Hinweis, dass dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG (6%) sowie - insoweit Abs. 6 nicht zum…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…BStBl. II S. 757), die daher nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung erbracht worden ist. Diese Abfindungszahlungen sind folglich auf deutscher Seite gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die korrespondierende innerstaatliche…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 87.000 Euro, dann steht gemäß Artikel 9 Abs…
Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…
…2000). Denn nach Artikel 11 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens erfasst der Zinsenartikel Einkünfte aus Forderungen jeder Art, sonach auch Forderungen eines Dienstnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber; ein Rückgriff auf nationales Recht soll nach Ziffer 21 des OECD-Kommentars zur Artikel 11 OECD-MA unterbleiben. Selbst…
…ergibt). Der Umstand, dass sich der Abfindungsbetrag aus dem Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung ergibt, ist für die Frage der Anwendung des DBA und der Begünstigung nach § 67 EStG 1988 nicht relevant. 31. August 1998 Für den…
…Lohnsteuerabzug nach dem progressiven Tarif (§ 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) vorzunehmen; die Anwendung des Belastungsprozentsatzes gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 kommt - gegebenenfalls im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung - in Betracht. Die jeweilige auf die Abfindungszahlungen entfallende österreichische Steuer ist gemäß Artikel 24…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…des im Jahr 2008 eingetretenen Verlustes aus nicht selbständiger Arbeit in Portugal auszuschließen ist, dann kürzen die im Jahr 2008 nachträglich anfallenden Aufwendungen die österreichische Besteuerungsgrundlage dieses Jahres (vorausgesetzt, dass die Werbungskosteneigenschaft nach österreichischem Recht steuerlich anzuerkennen ist). Bundesministerium für Finanzen, 24. April 2009