… Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei deren…
…ergibt sich aus den mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen ein Anspruch auf vollständige Entlastung von der 20%igen österreichischen Quellenbesteuerung. Bei Lizenzgebern, die in Australien ansässig sind, besteht Anrecht auf eine Quellensteuerherabsetzung auf 10%. Für die Durchführung der Steuerentlastung sind die Regelungen des…
…mit "JA" beantworten, und zwar auch dann nicht, wenn durch die Beteiligung an einer betriebsführenden KG eine "betriebliche Abfärbewirkung" auf die Qualifikation der Einkünfte der Holdinggesellschaften eintreten sollte. Wird ein Rückerstattungsantrag allerdings positiv erledigt, kann in den folgenden drei Jahren gemäß § 3 Abs. 2 der…
…Vordruck erkennbar sein, dass er genau in Bezug auf jene Zahlung abgegeben worden ist, hinsichtlich der der Vergütungsschuldner den Steuerabzug unterlassen oder eingeschränkt hat. Besteht mit dem ausländischen Einkünfteempfänger eine laufende Geschäftsverbindung, dann kann diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden, dass in…
…Grund des am 21.3.2006 unterzeichneten (aber noch nicht ratifizierten) Änderungsprotokolls zum DBA-Schweiz wird mit Wirkung ab 1.1.2006 die 5%ige Quellenbesteuerung für grenzüberschreitende Lizenzgebührenzahlungen insgesamt beseitigt. Rückzahlungsanträge, die nach dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls auf der Grundlage des DBA gestellt werden…
…zu senden. Wurde in der Vergangenheit ein auf dem Vordruck MF-DURSobr.KIDO 3 (Request for reduction or exemption of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the avoidance of double taxation of income) gestellter Antrag auf Quellensteuerentlastung abgewiesen, dann ist…
… Lizenzgebühren, die von einem österreichischen Unternehmen an in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden ansässige Lizenzgeber gezahlt werden, sind gemäß den mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der 20-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im Verhältnis zu den…
…Verkäufer" auftritt, im Widerspruch zu der der Anfragenbeantwortung zugrunde gelegten Feststellung der Anfrage steht, dass die Vertragspartner des Lizenzvertrages mit dem Hongkonger Unternehmen nicht die GesmbH, sondern die einzelnen EDV-Kunden sind. 24. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vorkehrungen vorzusorgen sein, dass die hiedurch anfallenden Guthaben primär zur Tilgung der gegenüber der schweizerischen Gesellschaft anfallenden Steuernachforderungen herangezogen werden. Wird seitens der schweizerischen Gesellschaft behauptet, dass den vereinnahmten Lizenzgebühren Verluste in Höhe von S 80 Mio. aus einem Verlustgeschäft mit Großbritannien gegenüberstehen, so bedarf…
…gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet…
…bestehen könnte, durch die gewählte Konstruktion in Österreich mit 25% zu besteuernde Gewinne im Wege von fremdunüblich angesetzten Lizenzgebühren in die Schweiz abfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein, dass im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer von Markenprodukten auftritt, nicht neben…
Bedient sich ein österreichisches Unternehmen, das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits…
…dar, wie etwa das Entgelt für das mit dem Erwerb eines (urheberrechtlich geschützten) Buches verbundene Recht, dieses lesen zu dürfen. Das eingangs geschilderte Sachverhaltsbild, in dem niemand ein Vervielfältigungsrecht erlangt, deutet damit darauf hin, dass weder den Zahlungen der Endverbraucher an die österreichische Gesellschaft, noch…
…mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung unmittelbar an der…
…lässt ihre Einstufung als Einkünfte, die unter Artikel 7 des Abkommens fallen, unberührt. Allerdings ist sowohl die Zuordnung unter Artikel 7 als auch jene unter Artikel 12 mit derselben Rechtsfolge, nämlich mit der Verpflichtung zur Steuerfreistellung in Österreich verbunden. Ein Unterschied ergibt sich lediglich insoweit…
…Verträgen die auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossen worden sind, dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des…
…ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an diese…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…
…des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16 lit. b des UNIDO-Amtssitzabkommens bzw. 22 lit. b des IAEO-Amtssitzabkommens die Umsatzsteuerfreiheit bis auf weiteres in Anspruch nehmen. 15. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…