Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
…der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der…
…eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung…
…also nach Ablauf der steuerlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) in das Eigentum der österreichischen Gesellschaft übergeht, dürfte jedenfalls keine ausreichende Abgeltung darstellen. Über diese Frage kann indessen nicht auf ministerieller Ebene abgesprochen werden, da hiefür eine genauere Erhebung aller relevanten Gegebenheiten erforderlich ist. Das Auslieferungslager würde für…
…eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht möglich, weil hier keine internationale Doppelbesteuerung eintritt. Denn § 48 BAO ermächtigt das BM für Finanzen nur dann einen Besteuerungsverzicht auszusprechen, wenn dieser "zum Ausgleich einer in- und…
…anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Schweiz). 2. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dies stellt aus der Sicht des BM für Finanzen aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten "Niederlassungsfreiheit" dar. Es ist wohl richtig, dass nach EStR 2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi…