…Deutschland betriebstättenbegründend wirken oder als bloße Unterstützungs- oder Hilfseinrichtungen nach Artikel 5 Abs. 4 des Abkommens keinen abkommensrechtlichen Betriebstättencharakter aufweisen, wird wesentlich von der Beantwortung der Frage abhängen, ob ohne diese Nebenräumlichkeiten der Reinigungsauftrag noch betriebswirtschaftlich sinnvoll erfüllt werden kann. Die Vermutung spricht jedenfalls dafür…
…wird. Der Bestand einer solchen Betriebstätte löst damit gemäß § 81 EStG 1988 die Verpflichtung zum österreichischen Lohnsteuerabzug aus. Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland darstellt, bedarf einer genaueren Durchleuchtung der Nutzungsintensität…
Übernimmt ein portugiesisches Unternehmen die Reinigung von einigen österreichischen Hotels (Zimmerreinigung, Toiletten- und Nasszellenreinigung, Bettwäsche und Handtuchwechsel, Reinigung der Stiegenhäuser, des Restaurantbereiches, der Hallenbäder, Saunaanlagen usw.) und wird das Personal hiezu aus Portugal nach Österreich entsandt (6 Monate Aufenthalt in der Sommersaison und 4…
Installiert eine ausländische Firma bei einem österreichischen Kunden eine - in ihrem Eigentum verbleibende - Desinfektionsanlage, deren erzeugte Desinfektionsmittel einerseits direkt in Trinkwasserleitungen gepumpt und andererseits für andere Belange des Kunden verwendet werden (die aber nicht an Dritte verkauft werden dürfen), dann ist für die Frage, ob…
…zwar keine Räume anmietet, dort aber Annahmeboxen aufstellt, in die von deutschen Kunden Kleidungsstücke eingelegt und aus denen nach erfolgter Reinigung in Österreich diese daraus wieder entnommen werden, wobei zusätzlich die deutschen Unternehmen das Inkasso der Reinigungsentgelte für das österreichische Unternehmen übernehmen, dann wird der…