…notwendiges Betriebsvermögen", nicht aber "gewillkürtes Betriebsvermögen" einer Betriebstätte zurechenbar ist (VPR 2010 Rz 189). Auch Kapitalbeteiligungen können daher einer Betriebstätte nur zugerechnet werden, wenn sie funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebstätte dienen (in diesem Sinne auch BFH 30.8.1995, I R 112…
…von § 47 EStG 1988 erzielt und folglich damit gemäß Artikel 15 der österreichischen Besteuerung unterliegt. Sollte sich in seinem hier maßgebenden Tätigkeitsbild nichts Wesentliches gegenüber seiner bisher im Angestelltenverhältnis unternommenen Betätigung verändern, wird eine steuerliche Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es…
…zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem…
…der Lohnsteuerrichtlinien 1999 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, unter besonderen Gegebenheiten aber auch zu solchen aus selbständiger Arbeit führen. Von der Lösung dieser Frage hängt ab, ob Artikel 15 oder Artikel 14 des DBA-Schweiz Anwendung findet. Wird die Tätigkeit des Musiklehrers als selbständig eingestuft…
…Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende Hinweis, dass bei einer Verrichtung von Arbeiten auch an…
…Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" kann indessen - auf Abkommensebene - nicht einseitig von einem Vertragstaat festgelegt werden; vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im Wesentlichen inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser im…
…letztgenannten Fall kürzt die Gestellungsvergütung den Gewinn des schweizerischen Beschäftigers und geht damit ebenfalls zu Lasten des schweizerischen Steueraufkommens. Gegenstand der Konsultationsverhandlungen im Jahr 1999 war ausschließlich, die Frage der Arbeitgebereigenschaft bei Arbeitskräfteüberlassungen zu klären, nicht aber einen Unterschied zwischen den beiden genannten Fallgruppen herbeizuführen. …
…tatsächlich solche aus gewerblicher Tätigkeit und nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beurteilt werden, da hiefür eine umfassende Untersuchung aller maßgebenden Umstände unter Ausübung der den nachgeordneten Abgabenbehörden eingeräumten freien Beweiswürdigung erforderlich wäre. Sollte die Tätigkeit als gewerblich zu…
…184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird erwartet werden können, dass eine sachgerecht vorgenommene Eigenbeurteilung durch den Steuerpflichtigen…
…Aber auch diese Frage, ob eine "vortragende Tätigkeit" im engen Wortsinn des DBA in Österreich ausgeübt wird oder nicht, müsste erforderlichenfalls als Sachverhaltsfrage von den Abgabenbehörden der 1. Instanz beurteilt werden; wobei eine übereinstimmende Beurteilung auf deutscher und österreichischer Seite nötig ist; sollte diese nicht…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…
…Bauausführung als gegeben angenommen werden, dann würde für die österreichische Kapitalgesellschaft bereits nach 6-monatiger Nutzung dieser Arbeitsräume eine finnische Betriebstätte entstehen, und zwar rückwirkend ab Beginn der Betriebstättennutzung. Würde hingegen Finnland das Vorliegen einer Mitwirkung an der Bauausführung bejahen, dann dürfte Finnland nur dann…
…in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer…
…Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats ausschließlich an die "Ausübung der Arbeit" in diesem Staat anknüpft, unterliegen nur jene Bezugsteile dem deutschen Besteuerungsanspruch, die auf eine physisch dort erbrachte Tätigkeit entfallen. Wird dem Arbeitnehmer daher im Entsendevertrag zwischen dem österreichischen Arbeitgeber und der die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nutzenden…
…MA gestützt werden könnten - vertretbar, keine inländische feste Einrichtung anzunehmen, wenn dies korrespondierend auch auf deutscher Seite so gesehen wird und wenn folglich die aus den in Österreich ausgeübten Tätigkeiten resultierenden Einkünfte in Deutschland in die Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2007
…der österreichischen Tochtergesellschaft und der deutschen Muttergesellschaft ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Vertrieb durch Übernahme der Verkaufsleitung zu unterstützen oder c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung…
…dass diese Mitwirkung als Subauftragnehmer eines anderen (von dem norwegischen Unternehmen unmittelbar beauftragten) Unternehmens erfolgt, würde daran nichts ändern; auch dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet…
Schließt ein in einem DBA-Partnerstaat ansässiger Schauspieler mit einem inländischen Theaterbetrieb einen Vertrag, aufgrund dessen er einerseits als Schauspieler in Österreich auftritt, gleichzeitig aber auch für Regie und Bühnenbild verantwortlich zeichnet, dann sind die auf Grund solcher Mischverträge gezahlten Honorare nach den in Ziffer…
…aus einer österreichischen Betriebstätte. Da die Präsenz in Österreich jedenfalls die für Baubetriebstätten maßgebende 12-Monatsfrist übersteigt, ist unerheblich, dass nach Absatz 17 des derzeitigen OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens Bauüberwachungstätigkeiten idR nicht als Mitwirkung an der Bauausführung gewertet werden und dass…