…Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter der US-Betriebstätten auf die fremdüblichen Marktwerte erfolgen muss. Diese Aufwertungsmöglichkeit ergibt sich sonach nicht unmittelbar aus § 6 Z 6 EStG, sondern aus dem Abkommensrecht, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass Einkünfte von US-Betriebstätten …
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Sri Lanka von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer…
…im Fall von LLCs die Abkommensberechtigung nicht - wie im Fall einer Körperschaft - nach der Ansässigkeit der LLC, sondern entsprechend der Behandlung als Personengesellschaft nach der Ansässigkeit der Gesellschafter bestimmt wird. In EAS 645 wurde in der an das BMF gerichteten Anfrage bereits von Parteienseite dargelegt…
…eine amerikanische LLC möglicherweise aber doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Es ist hiefür eine gutächtlichen Analyse der maßgebenden gesellschaftlichen Strukturen erforderlich, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen…
…eine amerikanische LLC möglicherweise aber doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Es ist hiefür eine gutachtliche Analyse der maßgebenden gesellschaftlichen Strukturen erforderlich, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen…
…LLC in den USA dann steuerlich als Personengesellschaft behandelt, wenn ihr mindestens zwei der folgenden für eine Körperschaft wesentlichen Merkmale fehlen: "limited liability" "continuity of life" "free transferability of interests" "centralized management" Da sich sonach offenbar auch in den USA die steuerliche Einstufung einer LLC…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Dubai von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung…
…erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs. 3 Anlass geben würde und die darin verfangenen stillen Reserven dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9 Abs. 1…
…derzeit Gegenstand von Untersuchungen im Rahmen des OECD-Fiskalkomitees. Von österreichischer Seite wird diese Frage bejaht. Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft an ihre US-LLC-Muttergesellschaft können daher - vorbehaltlich späterer gegenteiliger Auslegungsergebnisse der OECD-Arbeiten - im Rückerstattungsweg gemäß Artikel VI DBA-USA insoweit von der halben…
…Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn "Kapital...nachhaltig und überwiegend" im Schädlichkeitsbereich (Erzielung von Zinsen…
…die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird, dann ist zu beachten, dass dadurch das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…schweizerische Holdinggesellschaft eingeflossenen Kapitalmittel von 200 für die Anschaffung der Saudiarabien-Beteiligung verwendet worden sind und damit den Buchwert der Beteiligung darstellen (2 x 300 - 200 = 400). Wird die schweizerische Holdinggesellschaft in der Folge liquidiert und fließt der erzielte Gewinn von 400 mit je…
…dass neben den Vergleichbarkeitsvoraussetzungen der KStR 2001 Rz 551 auch die von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I 2004, 413 (betreffend den Typenvergleich bei einer ausländischen LLC) entwickelten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gelangt daher eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen…
…dass das unbewegliche Vermögen nicht direkt von einer Kapitalgesellschaft, sondern durch eine Kette zwischengeschalteter Gesellschaften gehalten wird. Es wird daher einer deutschen Auffassung nicht entgegengetreten werden können, derzufolge die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 des neuen Abkommens die Veräußerung von Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften…
…die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von dieser liechtensteinischen Gesellschaft an…
…Denn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Liechtenstein geht durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die…
…auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst sind, entbindet nicht von einer fremdüblichen Gewinnzuordnung an die ausländischen Betriebstätten. Dies vor allem im Hinblick auf die Anwendung des Anrechnungshöchstbetrages…
…daher eine Aufwertung auch dann nötig, wenn die US-Personengesellschaft und die kanadische Personengesellschaft als bloß vermögensverwaltende Gesellschaften eingestuft würden, weil ihre Haupteinkünfte lediglich aus der Verwaltung und Verwertung von über 1600 Wohnungen bestehen; denn in diesem Fall würde die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen zum…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen…