…eine Mehrzahl von Einsätzen handelt. Dies kann wiederum von unterschiedlichen Faktoren (zB Zahl der Auftraggeber; Abschluss eines einheitlichen Vertrags oder unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander; gegenseitige technische Verflechtung der verschiedenen Arbeiten) abhängen. Bei einem "fortschreitenden" Einsatz (zB Übernahme des Auftrags für die Beschilderung einer…
…seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt…
…unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hinsichtlich der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff ist aber im Vergleich zum innerstaatlichen Begriff ua. insoweit enger, als Einrichtungen, die unter Art. 5 Abs. 4 OECD-MA bzw. Art. 5 Abs. 4 DBA Deutschland fallen, für abkommensrechtliche Belange keine Betriebsstätten bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere…