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EAS 1258Geschäftsführung der inländischen Niederlassung eines französischen Unternehmens durch einen Mitarbeiter der deutschen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/4-IV/4/9804.05.1998

…Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber vorausgesetzt hätte. Daher lösen auch Aufenthalte in Österreich von weniger als 183 Tagen österreichische Steuerpflicht aus. Diese Aufteilungsmethode (Abstellen auf die Tage der beruflichen physischen Anwesenheit in Österreich) steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auf deutscher Seite eine korrespondierende Betrachtung…

EAS 3185Auslandsbaubetriebstätten und Kostenschlüsselmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2884-IV/4/201021.10.2010

Der Gewinn ist bei Auslandsbauvorhaben zwischen dem inländischen Hauptsitz und der ausländischen Baubetriebstätte so aufzuteilen, dass die Betriebstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein…

EAS 3164Grenzdurchschnittenes Flusskraftwerk
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1598-IV/4/201021.06.2010

Hat eine österreichische AG in einem österreichisch-deutschen Grenzfluss ein Kraftwerk errichtet, dessen wesentliche Maschinensätze (Turbinen, Generatoren, Schalt- und Steuerungseinrichtungen) sich auf deutschem Staatsgebiet befinden und dessen erzeugter Strom in das deutsche Stromnetz eingespeist wird, dann unterhält diese österreichische AG eine grenzdurchschnittene Betriebstätte; dies mit…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…

EAS 751Gewinnaufteilung bei Russlandbauprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9511.11.1995

Frage der Betriebstätte: Übernimmt ein österreichisches Unternehmen als Generalunternehmer die Errichtung eines Hotelneubaues in Russland und werden mit der Bauplanung und Bauführung diverse in- und ausländische Subunternehmer beauftragt, dann begründet die Ausführung dieses Projektes für den Generalunternehmer eine Betriebstätte in Russland, wenn die Bauausführung länger…

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der…

EAS 2668Betriebstättengewinnzurechnung bei Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0659-IV/4/200518.10.2005

…Versicherungsbereich angestrebt worden wäre. Das neue Abkommen sollte daher jedenfalls keine Änderung in einer bisher zwischen den Verwaltungen der beiden Staaten konfliktfrei gehandhabten Aufteilungsmethodik zur Folge haben. Sowohl nach dem Altabkommen (Z 13 des Schlussprotokolls) als auch nach dem neuen Abkommen (Abs. 18 des nicht…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

  Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…

EAS 2864Abspaltung in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0675-IV/4/200717.07.2007

Sind zwei in Österreich ansässige Steuerpflichtige je zur Hälfte an einem in der Rechtsform einer A.S. betriebenen tschechischen Hotel ("Hotel-1 A.S.") beteiligt und findet ein Abspaltungsvorgang in dieser A.S. dergestalt statt, dass zwei Beteiligungen [eine 70-prozentige Beteiligung an einer anderen…

EAS 2994Aufteilung der Aktienoptionsgewinne bei grenzüberschreitender Arbeitsausübung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1926-IV/4/200823.07.2008

Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…