…Werbungskosten ausdrücklich normiert (der Umstand, dass in dieser Bestimmung von "Arbeitnehmern" gesprochen wird, bedeutet, dass auf alle Bezieher von "Arbeitslohn" im Sinn von § 25 EStG 1988 abgestellt wird, sonach auch auf die Bezieher von Ruhegenüssen). Nach Auffassung des BM für Finanzen wird der Betriebsausgabenbegriff in …
…Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden…
…Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge sind daher bei diesen als Werbungskosten anzusetzen. Sie mindern demnach die für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu…
…Daher kommt auch der Steuerzuteilungsregel des Artikels 18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu…
…dann, wenn der Veräußerer die Gesellschaft anweist, die Dividende dem neuen Aktionär auszuzahlen; siehe ministerielle Anfragenbeantwortung in SWK 1991, Heft 8, AI, S 120). Die vorstehenden Auffassungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte…
…Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie…
Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…
…von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu bejahen, wenn darin ein nachträglicher Zufluss von bisher - infolge des…
…erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen…
…zu erwarten, dass nach Eintritt des Pensionsfalles der österreichische Arbeitnehmer regelmäßig weiterhin in seinem Heimatstaat Österreich leben wird und dass folglich die sodann zufließende Sozialversicherungspension in Österreich besteuert werden wird. Im Fall eines nach Österreich entsandten niederländischen Arbeitnehmers muss indessen damit gerechnet werden, dass er…
…2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er in Deutschland im Rahmen einer Selbstversicherung bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet…
…für diese Zahlungen nach Art. 10 Abs. 2 DBA-1954 bzw. Art. 18 Abs. 2 DBA-2000 das Besteuerungsrecht zugeteilt". EAS 1815 kann nicht so verstanden werden, dass bei einem österreichischen Grenzgänger ein vom deutschen Arbeitgeber nicht rückverrechenbarer (und daher nicht von der deutschen Sozialversicherung…
…Doppelnichtbesteuerung ergibt. Sollte das schweizerische Bauunternehmen Arbeitskräfte nach Österreich entsandt haben, die nicht in der Schweiz ansässig sind, besteht keine Entlastungsberechtigung nach dem DBA-Schweiz; eine Entlastungsberechtigung könnte sich nur nach Maßgabe eines allenfalls mit dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Bauarbeiters bestehenden Abkommens ergeben. Bundesministerium für…
…dem Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung ergibt, ist für die Frage der Anwendung des DBA und der Begünstigung nach § 67 EStG 1988 nicht relevant. 31. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…anlässlich der Wohnsitzverlegung nach Österreich ein mittlerweile gegenüber einer schweizerischen Pensionskasse entstandener Pensionsanspruch abgefunden werden, der im übrigen nicht nur durch Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch durch Arbeitgeberbeiträge (mit nur teilweisem Pflichtcharakter) und durch abgereifte Zinsen erwachsen ist, dann ist (seit 1997) inländische Steuerpflicht nach Maßgabe des…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe…
…Grund einer freiwilligen Weiterversicherung, besteht keine steuerliche Abzugsfähigkeit in Österreich; und zwar auch nicht als Sonderausgaben zu einer Pensionsversicherung, da die niederländische Sozialversicherung nicht zu einem versicherungsmäßigen Geschäftsbetrieb in Österreich zugelassen ist. 8. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Grund des Abkommens auf Besteuerungsrechte verzichten. Im vorliegenden Fall liegt aber ein solcher Qualifikationskonflikt nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung…
…eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…