Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
… 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 und in Bezug auf den Lohnsteuerabzug siehe § 41 Abs. 2 EStG 1988) wäre § 13a AVOG inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten Hinderungsgrund für ein Rückzahlungsverfahren in sämtlichen Fällen als Rückzahlungssperre ansehen. § 240 BAO wird daher in Zusammenschau…
…die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag zu erwirken, der beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzureichen ist (Abs…
Zufolge Ziffer 1.3.4 des Endbesteuerungserlasses AÖFV. Nr. 175/1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings…
…in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO…
…2021 in Österreich steuerpflichtig war (zunächst im Rahmen der unbeschränkten und dann der beschränkten Steuerpflicht) und mit dem Zuzug 2021 daher nicht das österreichische Besteuerungsrecht als solches entsteht, liegt keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich" im Sinne von § 27 Abs. 6 Z 1 lit…
…Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die…
…auf der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der…
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
…ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen Zusammenhang mit den in Österreich erbrachten Arbeitsleistungen steht. Leitet sich der Abfertigungsanspruch aus dem mit der österreichischen Konzerngesellschaft…
…zugerechnet und bei deren unbeschränkt steuerpflichtigen Teilhabern der Besteuerung unterzogen, dann erweist sich der seinerzeitige Steuerabzug als zu Unrecht vorgenommen. Damit ist der Abgabepflichtige gemäß § 240 Abs. 3 BAO berechtigt, die Rückerstattung der Abzugssteuer zu beantragen. "Abgabepflichtiger" ist in diesem Zusammenhang jene Person, die gemäß…
…im Fall der Veräußerung einer unentgeltlich erworbenen Beteiligung die abzugsfähigen Anschaffungskosten nicht mit Null, sondern mit jenen der Geschenkgeber anzusetzen sind (VwGH 22.4.1986, 85/14/0167 und EStR 2000 Rz 6669). Im vorliegenden Fall ist aber zusätzlich noch mitzubedenken, dass gemäß § 31 Abs…
…ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die deutsche Gesellschaft weiterbelastet werden…
…darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert wurde und daß der genannten österreichisch-schweizerischen Durchführungsvereinbarung hiebei keine verbösernde Wirkung zugemessen wird. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…der nächsten Bilanzerstellung erneut das Verhältnis des Aktivvermögens ermittelt wird und das Vermögen dann nicht mehr überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, wäre Österreich nicht mehr gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt. Es käme daher zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1…
…nach österreichischem Steuerrecht genauso (nach Maßgabe der Anwendbarkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988) als steuerfreie Veräußerung einer Auslandsbeteiligung zu werten, wie bei einer Veräußerung an einen fremden Dritten. Es ist unerheblich, ob dieser Vorgang nach ausländischem Recht und damit auch nach DBA-Recht möglicherweise…
…die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies wäre eine sinnverdrehende und daher unzulässige Auslegung von § 13a AVOG. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Einerseits könnten die angemieteten und im Umbau begriffenen Räumlichkeiten als Betriebstätte (im Sinn der §§ 29 BAO, 81 EStG und Art. 4 DBA-Deutschland) der deutschen GmbH in Österreich gewertet werden, die in der Folge in eine inländische Tochter-GmbH eingebracht wurde…
…entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer…