Tritt ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines multinationalen Konzerns unter Beendigung seines inländischen Dienstverhältnisses für 5 Jahre in die Dienste einer US-Gesellschaft desselben Konzerns und wird er für diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA…
Artikel XIII Abs. 3 DBA-USA sieht im Ergebnis vor, dass in den USA ansässige Personen, die vorübergehend nach Österreich einreisen, hinsichtlich ihrer US-Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch…
…d EStG 1988 erfüllt ist. Denn der in Österreich ansässige Steuerpflichtige erhält das Stipendium für eine im Ausland auszuübende Tätigkeit (LStR 2002 Rz 37 zweiter Satz), wobei hier der reine Aufwandabgeltungscharakter des Stipendiums nicht mehr gesetzliche Steuerbefreiungsvoraussetzung ist. Da nach österreichischem innerstaatlichem Recht jedenfalls Steuerfreiheit…
…zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 in den USA von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung ist in das neue Abkommen vom 31. Mai 1996 nicht übernommen worden, weil Auslandsstipendiaten durch…
Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch…
…hat nur dann ihr schweizerisches Kapitalvermögen der österreichischen Vermögensbesteuerung und die daraus fließenden Erträgnisse der österreichischen Einkommensbesteuerung zu unterwerfen, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der…
…Im Fall Sloweniens hingegen bleiben die ersten zwei Lehrjahre auch dann steuerfrei, wenn die Lehrtätigkeit weitergeführt wird. Ziffer 2.4 des Gastlehrererlasses sieht vor, dass von der Vornahme des Lohnsteuerabzuges Abstand genommen werden kann, wenn die inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger vom Gastlehrer getragener und…
…damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die Zurverfügungstellung von Klassenräumen abschließt, begründet durch diese Tätigkeit keine "Betriebstätte" im Sinn des Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte…
…bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des "Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist…
…noch vor Lehrantritt in Österreich einen im Inland ansässigen Österreicher heiratet und - nach Abschluss ihres Studiums in Frankreich - ab 1995 in Österreich ihren Hauptwohnsitz nimmt, kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geklärt werden, da hierfür eine genauere und umfassendere Analyse aller in Betracht…
…für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien…
Nach österreichischem Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen…
…im Ausland tätigen Gastlehrern. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nur auf solche Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und sich höchstens zwei Jahre lang zu Lehr-, Ausbildungs- oder Forschungszwecken an einer Bildungseinrichtung im anderen Vertragsstaat aufhalten und stellt im Übrigen nur solche Einkünfte im…
…besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen hier schulpflichtiger Kinder weiterhin in Österreich lebt. 31. Oktober…
Wird ein im Ausland ansässiger Stipendiat, dem auf Grund eines Vertrages mit einer österreichischen Universität ein Marie-Curie Stipendium zufließt, vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
…Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen…
…aber bei den Gastprofessoreneinkünften nicht der Fall. Wird während der Auslandstätigkeit der inländische Wohnsitz aufgelöst und tritt ein Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht ein, dann endet damit wohl die inländische Steuerpflicht hinsichtlich der vom ausländischen Arbeitgeber für die ausländische Lehrtätigkeit gezahlten Bezüge…
Gemäß Artikel 20 Abs. 2 DBA-Frankreich sind "Professoren und andere Lehrpersonen eines Vertragsstaates, die sich in dem Gebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufhalten, um dort an einer Hochschule, einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu…
…korrespondierende Beurteilung zwischen den schweizerischen und österreichischen Behörden. Wird daher in solchen Fällen von Parteienseite eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie…