…unabhängig" angesehen werden. Der Begriff der "Abhängigkeit" wird aber nicht mit dem Begriff des "keinen eigenen Willen habens" gleichgesetzt werden können; denn auch einem Außendienstmitarbeiter wird man die Beibehaltung eines "eigenen Willens" attestieren müssen, ohne dass dadurch die durch den Dienstvertrag begründete Abhängigkeit verloren geht…
…sich hiebei möglicherweise gar um eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder um eine ähnliche funktionslose oder funktionsarme Gesellschaft, dann wird selbst dann, wenn die niederländische Steuerverwaltung eine fehlende Betriebstätteneigenschaft des österreichischen Büros attestieren sollte, auf österreichischer Seite am Bestand einer zu besteuernden Betriebstätte festzuhalten sein; insbesondere dann…