Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
Hat sich eine 90 jährige Witwe mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft, mit österreichischem Liegenschaftsbesitz (Haus und Jagdpacht) und mit einem regelmäßig alternativ benützten Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…