…Besteuerung im Staat der Gastspiele besteuert werden können. Solange sich daher auf Grund eines internationalen Verständigungsverfahrens keine anderen Interpretationserfordernisse ergeben, muss der zitierten Bestimmung des DBA-Schweiz in der angesprochenen Frage die Wirkung der OECD-Künstlerklausel (Art. 17 Abs. 2 OECD-Muster) beigemessen werden. 20…
…Die Steuerpflicht der Künstler ist nach inländischem Recht (§ 99 Abs.1 Z. 1 EStG) durch Steuerabzug von den an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen geltend zu machen. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland darf indessen die deutsche Gesellschaft - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich nicht…
Wird einem in Österreich ansässigen Galeristen auf einem internationalen Kreuzfahrtschiff ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem Bilder und Kunstdrucke des Künstlers durch Angestellte der Reederei auf Provisionsbasis verkauft werden, sind die hierbei erzielten Gewinne kraft der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich einkommensteuerpflichtig. Nur dann…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
…nur dann der Fall, wenn die Köche als "Künstler" im Sinn der genannten DBA-Bestimmung anzusehen sind. Zwar bezieht sich der im englischen Wortlaut von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer", der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, auf alle persönlich Mitwirkenden…
…in Deutschland Einzelvorträge (ohne "Unterrichtscharakter" im Sinn des BMF-Erlasses AÖF Nr. 184/1984) abhalten, hinsichtlich derer gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen…
…an die ausländischen Subfirmen gezahlten Vergütungen bereits nach inländischem Recht keiner Besteuerung, weil hierfür im gegebenen Zusammenhang die Verwirklichung des Tatbestandsbildes des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erforderlich wäre; dies ist nicht der Fall, weil die ausländischen Firmen weder eine inländische Betriebstätte unterhalten…
…so wird in der Regel der österreichische Veranstalter als Vertragspartner der ausländischen Experten gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zur Vornahme des Steuerabzuges verpflichtet sein, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der in der genannten…
…Skulptur in Österreich im Inland verwertet (siehe auch EAS 1327). Der inländische Besteuerungsanspruch wird allerdings durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt. Denn das an den deutschen Künstler gezahlte Honorar wird unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens zu subsumieren sein…
…Software erworben, kann das Bestehen einer Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Verwertung der Rechte in einer inländischen Betriebsstätte stattfindet, kann keine Abzugssteuerpflicht bestehen. Auch aus der Sicht des Kommentars zu Art. 12 OECD-MA, dem das…
…trifft in diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche Kapitalgesellschaft. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist die Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a Abs. 8 lit. a UStG ähnlich, sodass der Leistungsort der schweizerischen und deutschen Vortragenden in Österreich gelegen…
…da diese Bestimmung nur Entgelte für die Nutzung gewerblicher oder künstlerischer Urheberrechte, also für die Nutzungsüberlassung von "geistigem Eigentum" und nicht - wie § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 - Entgelte für Rechte schlechtin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer…
…nicht bloß als entgeltliche Nutzungsüberlassung der Kunstwerke zu sehen ist. Im ersten Fall (Mitwirkung) wäre vom österreichischen Veranstalter der Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 vorzunehmen, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung…
…Schlussprotokolls zu Artikel 13 die Wertermittlung nach dem Stand des Aktivvermögens vorzunehmen, das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten Schlussbilanz ausgewiesen ist. Eine in einem solchen Fall in Österreich zu erhebende Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b sublit…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
…gezahlten Vergütungen sind daher auch von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Ist die Agentur hingegen in der Schweiz ansässig, schränkt Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des DBA-Schweiz (so genannter "Künstlerdurchgriff") das inländische Quellenbesteuerungsrecht an den an die Schweizer Agentur gezahlten Vergütungen nicht ein…
… 29 BAO darstellen. Wenn die Nutzung des inländischen Gebäudes aber tatsächlich nicht über jene eines bloßen Auslieferungslagers hinausgeht, würde es gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht als DBA-Betriebstätte anzusehen sein, so dass diesfalls die im EU-Raum erzielten…
…der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese Weise kommerziell zu nutzen (siehe insb. Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2000); das Entgelt für die bloß bestimmungsgemäße Verwendung eines Softwareproduktes stellt aber genausowenig eine Lizenzgebühr dar, wie etwa…
…Art. 3 Abs. 1 lit. c DBA-Schweiz). Das Besteuerungsrecht an den aus diesem Hüttenbetrieb erzielten Gewinnen steht daher gemäß Artikel 7 Abs. 1 DBA grundsätzlich der Republik Österreich zu; nur jener Teil des nach österreichischem Recht ermittelten Gesamtgewinnes, der nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen (Art. 7 Abs…
…sondern auch jenen der juristischen Person trifft wird durch das Abkommen nicht unterbunden (siehe diesen aus Z 11 lit. b letzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA ableitbaren Grundsatz). Die schweizerische Gesellschaft ist aber berechtigt, auf der Grundlage von § 102 Abs. 1…