In Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich…
Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…
Ist ein Vorarlberger bei einem Unternehmen in St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes…
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
Wird von einem deutschen Staatsbürger mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ein Dienstvertrag mit der österreichischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft abgeschlossen, und erfordert die Dienstausübung auch zeitweilige Aufenthalte in Deutschland, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung…
Erhält ein bisher in Zürich wohnhafter Dienstnehmer eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens mit Erreichung des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie…
Wird ein in Tirol ansässiger Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager entsandt, dann steht nach dem DBA-Österreich/Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist…
Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
Wird der Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft für dreieinhalb Jahre zu einem ungarischen Tochterunternehmen entsandt, um dieses beim Aufbau einer Fabrik im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet zu unterstützen, dann spricht die Vermutung dafür, daß hiebei die österreichische Gesellschaft ihrer ungarischen Tochtergesellschaft unter Entsendung ihres Mitarbeiters eine Assistenzleistung…
Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…
Werden in einer im nördlichen Niederösterreich gelegenen Niederlassung eines österreichischen Betriebes Näherinnen aus Znaim beschäftigt, die arbeitstäglich nach Österreich einpendeln und in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügen, dann unterliegen die an die Grenzgänger gezahlten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-CSSR (das auch für die Nachfolgerepublik…
Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…
Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…