…innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA dem Kausalitätsprinzip folgend jenen Staaten zusteht, in denen die zum Anwachsen der Pensionsansprüche führende Arbeit ausgeübt wurde oder ob das Besteuerungsrecht dennoch dem Ansässigkeitsstaat zusteht, weil die Abfindung zwar zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, aber nicht mehr…
…gemäß Artikel 10a des revidierten DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung unterzogen werden. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland - ebenso wie Österreich - auf die steuerliche Erfassung des Vorganges verzichtet, ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben…
…Der Umstand, dass Insiderwissen über einen bevorstehenden Firmenzusammenschluss bereits im Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben, weil im Zuzugszeitpunkt dieser höhere Wert im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im…
…13 OECD-MA bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu berechnen. Artikel 13 unterscheidet nicht anhand des Ursprungs des Veräußerungsgewinns, welcher über längere Zeit anwachsen oder in relativ kurzer Zeit entstehen kann, und überlässt es dem nationalen Recht, ob die jeweiligen Gewinne besteuert werden sollen oder nicht…
…infolge der Eigentümerlosigkeit des US-Trusts eine Gegenleistung durch Anwachsen von "Trustanteilen" nicht eintritt. Ein Problem, das allerdings nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren lösbar ist, betrifft die Frage, ob tatsächlich eine die Buchwertfortführung nach sich ziehende "gemischte Schenkung" vorliegt. Es ist wohl richtig, dass der Charakter…
…hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…steuerlich gleichgestellt sind"; die Rückzahlung fällt damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 10a DBA-Deutschland, sodass die in Deutschland ansässigen Gesellschafter demzufolge Anrecht auf Herabsetzung des österreichischen Kapitalertragsteuerabzuges auf 15% erlangen. 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich…
…Zuordnung der Zinsen zu Artikel 9 DBA-1954 oder Artikel 11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche…
…Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben damit gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 DBA-Schweiz dem österreichischen Besteuerungszugriff erhalten. Der Umgründungsvorgang ist daher nicht so zu werten, dass ein "KG-Anteil" als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut auf den Rechtsnachfolger übergeht, was zur Anwendung von Artikel 13 Abs…
…2 DBA-Deutschland (also auf der Grundlage des deutschen innerstaatlichen Rechts) einer deutschen Betriebstätte der GmbH & Still zuzurechnen und in Deutschland zu besteuern sind. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist allerdings eine atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die - losgelöst von der Rechtsform - eine nicht gewerbliche…
…Denn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Liechtenstein geht durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die…
…österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen Anleger sich aus Z 27a des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland möglicherweise ergebenden Konsequenzen hingewiesen. 24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…