…die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern gelten. Der Bevollmächtigte kann daher derzeit nicht davon entbunden werden, für jeden Entlastungsberechtigten ein gesondertes Antragsformular zu verwenden, da auf die individuelle Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigungen durch die japanische Steuerverwaltung nicht verzichtet werden kann. Verfahrensvereinfachungen sind durchaus vorstellbar; doch bedürfte dies eines…
…nützt, um in einem österreichischen KEST-Rückerstattungsverfahren als Bevollmächtigter der ADR-Inhaber aufzutreten und solcherart unter Verwendung eines einzigen Antragsformulars in der Form eines Sammelantrages die Entlastungsansprüche der Vollmachtgeber geltend macht. Die Bank müsste diesfalls aber ausreichende Informationen über jene US-Investoren zur Verfügung stellen…