…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages…
…USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240…
…in Höhe von 750.000 aus. Diese Körperschaftsteuer entfällt mit 250.000 auf die belgischen Zinsen des Jahres 2005; auf diesen Körperschaftsteuerteil ist die belgische Quellensteuer mit 150.000 voll anrechenbar. Mit 500.000 entfällt sie auf den Restgewinn. Die Körperschaftsteuer ist daher mit 600…
…Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt. Gemäß Z 4 des BMF-Erlasses vom 19.8.1998, AÖF Nr. 157/1998, besteht im Fall einer Antragsveranlagung keine Verpflichtung, die von der Endbesteuerungswirkung erfassten übrigen Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung…
…eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens…
…Eisenstadt. Die Steuerentlastung kann im Wege eines Veranlagungsantrages gemäß § 97 Abs. 4 EStG beim Wohnsitzfinanzamt herbeigeführt werden, wenn die für Kapitaleinkünfte geltende Grenze des § 39 Abs. 1 EStG von 22 Euro überschritten ist (Rz 7511 und 7578 ESt-RL). Dieser Weg wird aber für Personen…
…und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und daher abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung entsprechend zu berücksichtigen sein. Zumal mittlerweile durch die DBA-Entlastungsverordnung die Zulässigkeit einer Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare Quellenentlastung auch ausdrücklich normiert wurde.…
…Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. Entspricht der bereits in EAS 768 vertretenen Auffassung. 6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
…auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf…
…1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des …
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
…deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird dadurch auf österreichischer Seite der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 verwirklicht, da hierdurch ein "Umstand" eintritt, der zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den stillen Reserven der Beteiligung führt. Denn weder nach innerstaatlichem…
…die nachweislich auf die Bargeldschenkung entfällt, auf die österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen. Eine abschließende Aussage über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers…
…nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 24 Abs. 3 KStG auch juristischen Personen offen. Ergibt sich ein in Österreich steuerpflichtiges Einkommen von S 14.000,- würde dies im Fall einer Antragsveranlagung zu einer inländischen Körperschaftsteuerbelastung von S 4.760,- (34%) führen, auf die die…
…tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. 27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…