RIS AI
3 228 Treffer244 msnur geltende Fassungen
EAS 3031Anrechnung von US-Verzugszinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3434-IV/4/200818.12.2008

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…

EAS 3169Verzinsung einer kraft DBA nicht bestehenden Steuerschuld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1604-IV/4/201021.06.2010

Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…

EAS 1340Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/42-IV/4/9830.09.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 2768Deutsche Gutschriftszinsen nach deutscher ESt-Rückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0542-IV/4/200623.10.2006

Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…

EAS 1349Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 37/2-IV/4/9808.10.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

    Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…

EAS 752DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/9513.11.1995

  Erwirbt ein in Österreich ansässiger Anleger schweizerische Anleihepapiere, so besteht gemäß Artikel 23 Abs.2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt…

EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

  Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

Die Frage, ob für eine konzerninterne Kreditvergabe der Ansatz eines Zinssatzes von "Euribor + 1%" (Auffassung der Parteienseite) oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden…

EAS 2908Deutsche Wertpapierzinsen einer österreichischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1823-IV/4/200712.11.2007

Wird im Rahmen einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass deutsche Anleihepapiere, die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…

EAS 131Konzerninterne Finanzierungen; angemessener Zinssatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/2-IV/4/9220.05.1992

  Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…

EAS 2652Keine Auslandssteueranrechnung auf die Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0574-IV/4/200530.08.2005

Der UFS hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 3104Forderungen mit Gewinnbeteiligung im DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3090-IV/4/200925.11.2009

Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…