Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
Errichtet ein deutsches Unternehmen in Wien eine ständige Vertretung, deren Aufgabe in der Kontaktpflege, Informationsbeschaffung und Marktbeobachtung in den östlichen Reformstaaten besteht, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte begründet. Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt…
Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte…
Führt eine deutsche Gesellschaft Agenturtätigkeiten für ein US-Konzernunternehmen durch und eröffnet diese deutsche Gesellschaft für die Betreuung des Österreich-Marktes in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des deutschen…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Werden von einer österreichischen Bank einer deutschen Bank Räumlichkeiten überlassen, damit darin ein Angestellter der deutschen Bank als Ansprechpartner für österreichische Kunden mit wirtschaftlichen Deutschland-Interessen sowie für deutsche Kunden mit wirtschaftlichen Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Der Umstand, dass ein selbständiger Handelsvertreter auch Abschlussvollmacht besitzt, macht diesen nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zu einer "Vertreterbetriebstätte" des die Abschlussvollmacht erteilenden Auftraggebers (siehe auch EAS 1103). Auch der Umstand, dass ein das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübender Geschäftsmann nur für…
Bedient sich ein österreichisches Unternehmen, das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 2. Feber 1996 wurde im Ergebnis folgende Übereinkunft erzielt, die auch auf den angefragten Sachverhalt anwendbar ist : Richtet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in…
Eröffnet eine österreichische Gesellschaft in den USA ein Büro mit einem Büroraum (eine Angestellte), das der Informationsbeschaffung und der Geschäftsanbahnung dient, so spricht vieles dafür, dass eine solche Geschäftsstelle als Betriebstätte im Sinn des Artikels II Abs. 1 lit. f des DBA-USA anzusehen…