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EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von…

EAS 1267Schweizerische Dividendeneinkünfte einer inländischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9825.05.1998

Bezieht eine inländische Privatstiftung Dividendenerträge aus der Schweiz, dann löst die Inanspruchnahme der Herabsetzung der schweizerischen Quellenbesteuerung gemäß Art. 10 DBA-Schweiz auf 5% die Steuerpflicht der Kapitalerträge in Österreich aus. Denn die zur Steuerpflicht führende "Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen" im Sinn von § 13…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

…sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern (…

EAS 593Steuerpflichtige Auslandszinsen einer Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/46/1-IV/4/9516.03.1995

Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch…

EAS 989Im Ausland ansässige Begünstigte inländischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/7-IV/4/9609.12.1996

…Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der Fall. Nach der sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…in Tschechien ansässige Person von einer österreichischen Privatstiftung erhält, im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

…2965). Wird die österreichische Privatstiftung auf deutscher Seite als transparent gewertet und werden ihre Einkünfte unmittelbar dem deutschen Stifter zugerechnet und wird daher die Zuwendung als solche keiner deutschen Besteuerung mehr unterzogen, so tritt durch diesen Zurechnungskonflikt die Wirkung einer zeitverschobenen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein. Allerdings…

EAS 1000Österreichische Privatstiftung mit deutschen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 112/1-IV/4/9720.01.1997

…Stiftung und der Vorgang der Ausschüttung dieser Einkünfte an den deutschen Begünstigten zwei verschiedene steuerliche Tatbestände sind und auch nach österreichischem innerstaatlichem Recht beide Tatbestände einer Besteuerung unterliegen. Es ist richtig, dass die nach Deutschland fließenden Stiftungszuwendungen auf Grund der DBA-Steuerfreistellung in Österreich nicht…

EAS 447Deutsches Außensteuergesetz und österr. Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/66/1-IV/4/9410.06.1994

  Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde auch die Frage der steuerlichen Behandlung österreichischer Privatstiftungen nach dem deutschen Außensteuergesetz erörtert. Nach deutscher Auffassung findet bei in Deutschland ansässigen Begünstigten und Letztbegünstigten österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt…

EAS 3197Widerruf einer österreichischen Privatstiftung nach Wegzug in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201121.02.2011

Hat eine Österreicherin ihren Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz verlegt und löst sie in der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…sondern sind unter Artikel 21 ("andere Einkünfte") zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger bei den OECD-konformen Abkommen Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach den OECD-konformen Begriffsbestimmungen des…

EAS 621Deutsche Zinserträge einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/49/1-IV/4/9521.04.1995

…Österreich errichtete Privatstiftung deutsche Zinsenerträge, so ginge die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 11 lit. c KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits auf Grund des…

EAS 617Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 397/5/1-IV/4/9512.04.1995

…Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelten Einkünfte), zur Folge, dass die Zuwendungen an die ausländischen Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Da aber das DBA-USA keine Regelung für nicht besonders geregelte Einkünfte vorsieht und weder die Zuteilungsregel für Dividenden…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

…Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von…

EAS 605Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/9527.03.1995

…ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

…zur Linderung von Not in dem betreffenden ausländischen Staat verwendet werden sollen sowie der Umstand, dass der betreffende ausländische Staat (auf diplomatischem Weg) Österreich um Herbeiführung einer diesbezüglichen Reziprozitätsregelung ersucht. Die Reziprozität wäre erfüllt, wenn vergleichbare Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses…

EAS 2771Vermeidung einer doppelten Schenkungsbesteuerung bei Einbringung von deutschem Vermögen in eine österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-IV/4/200609.11.2006

…eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Vermögenseinbringungen durch Steuerausländer nicht günstiger besteuert werden als durch Steuerinländer; es kann daher nicht das Steuerfreistellungs- sondern nur das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung herangezogen werden. Wird eine Beteiligung an einer…

EAS 1808Zuwendungen liechtensteinischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/1-IV/4/0119.02.2001

Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…

EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

…Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für eine Anwendung von § 48 BAO vor. Ob allerdings in einem solchen Fall im Rahmen des Ermessens auf österreichischer Seite eine Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend…

EAS 2166Ausschüttung unbesteuerter Passiveinkünfte an eine österreichische von einer Privatstiftung gehaltene GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 541/1-IV/4/0226.11.2002

…Privatstiftung der alleinige Gesellschafter der inländischen Kapitalgesellschaft, dann muss jeder Versuch, eine mittelbare Beteiligung von Steuerausländern nachzuweisen, scheitern. Denn eine mittelbare Beteiligung würde voraussetzen, dass eine Beteiligung an jener Körperschaft besteht, die ihrerseits unmittelbar an der die Auslandsgewinnausschüttung empfangenden inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. An einer…