Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf eine von ihnen in einer Steueroase gegründete und dort steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören…
…daher dann, wenn unberechtigte Inanspruchnahmen des DBA-USA hervorkommen, die Fehlbeträge zwangsweise zu Gunsten der USA eingebracht werden. Diese Maßnahmen erübrigen sich, solange das bisherige System von Bankenseite weiterhin eingehalten wird. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, wird das Recht zur Vornahme des…
Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
…einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise, dass eine schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische Bank vor…
…der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen…
Wird von deutschen und österreichischen institutionellen Investoren unter Einbringung bulgarischer Staatsanleihen (und unter Zwischenschaltung nationaler Holdinggesellschaften) eine niederländische Kapitalgesellschaft gegründet, die sich bemüht, diese Staatsanleihen in Aktien an jenen bulgarischen Gesellschaften umzutauschen, die im Rahmen des bulgarischen Privatisierungsprogrammes entstehen, dann kann zu der Frage, ob…
…für Banken Probleme aus dem Umstand ergeben könnten, dass mit den endbesteuerten Einkünften zusammenhängende Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind; die Auslandssteueranrechnung erfolgt jedenfalls auf die vom Bruttobetrag der Kapitalerträge zu erhebende KESt. Nehmen Banken eine DBA-konforme Auslandssteueranrechnung auf die KESt vor, wird von Bankenseite…
Werden von Steuerinländern Auslandsanleihen bei österreichischen Banken gehalten und ergibt sich auf Grund von DBAs das Erfordernis einer Anrechnung ausländischer Steuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer…
…Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7…
…3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen Niederlassung der österreichischen Bank gehören. Die für die Entlastung in Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf…
…verbleibt das mit den verliehenen Wertpapieren verbundene Preis- und Wertrisiko beim Verleiher, denn der Entleiher hat bei Ende der Laufzeit - unabhängig von der Wertentwicklung - an den Verleiher lediglich Wertpapiere derselben Art und Güte rückzuübertragen. Anders als beim Pensionsgeschäft kommt es daher zu keinem Veräußerungsvorgang (EStR…
…daher nicht von der Sanktion des Methodenwechsels befreit. Denn der in der Verordnung verwendete Begriff "Kreditinstitut" ist - den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend - keiner extensiven Auslegung zugänglich (EAS 644). Hinzu kommt, dass jedes österreichische Kreditinstitut einer Bankenkonzession nach § 4 BWG bedarf und der staatlichen Bankenaufsicht unterliegt…
…Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158/1993 nur in Bezug auf beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen geregelt. Haben ausländische Kapitalgesellschaften Konten bei inländischen Banken eröffnet, ist…
…Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen. Bundesministerium für Finanzen, 1…
…Sinn von DBA-Bestimmungen, die Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA nachgebildet sind, nur dann zu einer Vertreterbetriebstätte führen, wenn hiedurch die umsatzbegründenden "output"-Geschäfte eines Unternehmens unterstützt werden, nicht aber wenn hiedurch "input"-Geschäfte getätigt werden. Werden diese Gesichtspunkte auf das Akkreditivgeschäft der Banken…
… 2 Z 3 lit. c der zitierten Verordnung). Dies ist aber beim Halten von wesentlichen Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer ausländischen Basisgesellschaft primär mit…
…Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs. 3 EStG. Denn aus der Tatsache, dass an der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege der deutschen Mutter-Banken-AG zwei deutsche Gebietskörperschaften beteiligt sind, folgt…
…und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Ob die in diesem Zusammenhang ausgeübten Funktionen den Rahmen der bloß unterstützenden Hilfsfunktionen im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders…