…Zusammenhang mit dem litauischen Projekt ausübt, dem österreichischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen, erlangt Litauen selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebstätte für den Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Hauptauftragnehmers, sondern ausschließlich nur solche der…
…geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere…
…in den Händen der B-GmbH in Österreich zu besteuernde Gewinn nicht dadurch geschmälert werden darf, dass durch eine fremdunübliche Unterbezahlung der Leistungen des Subauftragnehmers durch den nahestehenden Hauptauftragnehmer die Gewinne von der B-GmbH auf die A-GmbH verlagert werden. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…insbesondere dann der Fall sein, wenn die deutschen Kunden in die Lage versetzt werden, im Rahmen eines "standardisierten Bestellverfahrens" ihre Einkäufe über die deutsche Geschäftsadresse zu tätigen. Zum Begriff des "standardisierten Bestellverfahrens" siehe EAS 877. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland "unabhängig" ist; ist das deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters…
…oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland" als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr…
…Baustelle stattfindende Baugeschehen hat, denn in der Regel ist der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn und trägt die volle Verantwortung für die Gesamtleistung. Kommt es jedoch zu einer Totaldelegation der Funktionen (einschließlich der in Rz 54 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA 2017…
…eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgen muss, lässt sich das Bundesministerium für Finanzen weitgehend von der Rechtsauffassung des deutschen Bundesfinanzhofes leiten (BFH 19.11.2003, I R 3/02, dazu bereits EAS 3339). Entscheidend ist, ob es sich bei wertender Betrachtung aus der Sicht eines Unternehmers…
…nur innerstaatlich, auch abkommensrechtlich sind alle Betriebstätten einer Personengesellschaft Betriebstätten der Gesellschafter der Personengesellschaft; dieser Grundsatz gilt für doppelstöckige Personengesellschaften sinngemäß (BFH 16.10.2002, I R 17/01, BStBl 2003, 172). Angesichts dieser Gegebenheiten wird daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen…
…und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des Darlehens gegenüber einer anderen…
Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
…wesentliche Elemente einer kaufmännischen oder technischen Beratung einschließt; selbst wenn dies der Fall sein sollte, trifft die inländische GmbH keine Haftungsverpflichtung. Denn bedient sich der deutsche EDV-Experte bei seiner Auftragserfüllung keiner inländischen Betriebstätte, steht Artikel 7 bzw. 14 des DBA-Deutschland einer inländischen Besteuerung…
…die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet werden, und zwar auch dann, wenn diese Firmenbucheintragung an der Adresse einer inländischen Beratungskanzlei erfolgt und die Auffassung vertreten wird, dass es sich hierbei um einen bloßen "Briefkasten…
…die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters…
…der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass die Bestellungen an der österreichischen Adresse des Fulfilmenthauses…
…dann können bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-BRD1 die an das deutsche Unternehmen zu leistenden Vergütungen von der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG freigestellt werden (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988). Die Vergütungen können in einem solchen Fall weiters auf der…
…und eine steuerliche Erfassung der Beträge in Österreich nicht möglich ist. Allerdings wird in Fällen dieser Art auch zu untersuchen sein, ob möglicherweise Teile dieser Provisionszahlungen in verdeckter Form wieder an den Provisionszahler zurückgeflossen sein könnten. In diesem Zusammenhang verdient insbesondere das Erkenntnis des VwGH…
…wurde seitens des BMF weiterhin daran festgehalten, dass durch die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebsstätte begründet wird, selbst wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird. Dies galt insbesondere im Verhältnis zu Deutschland, weil nach der deutschen Rechtsprechung eine bloße Mitbenutzung…
…davon gesprochen werden, dass ein solches Bestellbüro eine bloß untergeordnete Unterstützungsfunktion für die Geschäftstätigkeit der deutschen Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 DBA…
…dieses griechische Unternehmen im Sinn des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen (wegen der inländischen Ansässigkeit des Unternehmers) nicht ein griechisches, sondern ein österreichisches Unternehmen darstellt (Art. 3 Abs. 1 lit. d). Der Umstand, dass dieses Unternehmen in Griechenland über ein Büro verfügt, begründet in Griechenland eine Betriebstätte…