…worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar, von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, den steuerlich maßgebenden Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren von Amts wegen zu erforschen, abzusehen. 24…
…die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland "unabhängig" ist; ist das deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters…
…geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere…
…Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland…
…in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein reicht indessen nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen. Anders wäre es, wenn die Kanzlei darüberhinaus wesentliche Kundenbetreuungsaufgaben für das österreichische Unternehmens wahrnimmt…
…in den Händen der B-GmbH in Österreich zu besteuernde Gewinn nicht dadurch geschmälert werden darf, dass durch eine fremdunübliche Unterbezahlung der Leistungen des Subauftragnehmers durch den nahestehenden Hauptauftragnehmer die Gewinne von der B-GmbH auf die A-GmbH verlagert werden. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…Zusammenhang mit dem litauischen Projekt ausübt, dem österreichischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen, erlangt Litauen selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebstätte für den Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Hauptauftragnehmers, sondern ausschließlich nur solche der…
…der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass die Bestellungen an der österreichischen Adresse des Fulfilmenthauses…
…Domizilierung bei einem Steuerberatungsunternehmen deuten auf Briefkasteneigenschaft hin, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung (zu Lasten des österreichischen…
… im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Beurteilung über das Vorliegen einer Betriebstätte für das Unternehmen in Deutschland und in Österreich korrespondierend beurteilt…
…und eine steuerliche Erfassung der Beträge in Österreich nicht möglich ist. Allerdings wird in Fällen dieser Art auch zu untersuchen sein, ob möglicherweise Teile dieser Provisionszahlungen in verdeckter Form wieder an den Provisionszahler zurückgeflossen sein könnten. In diesem Zusammenhang verdient insbesondere das Erkenntnis des VwGH…
…ausübt, dem italienischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen sind, erlangt Österreich selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebsstätte für den Generalunternehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Generalunternehmers, sondern ausschließlich nur solche des IT-Subunternehmers ausgeübt werden…
…Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den Büroraum; denn dieser erfüllt das Tatbestandsmerkmal sowohl des § 29 BAO ("Einrichtung, die der Ausübung des Betriebes dient") als auch jenes der Z. 8 des Schlussprotokolls…
…Hinblick auf die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (insb. VwGH 13.11.1985, 84/13/127, VwGH 11.07.1995, 91/13/0154, und die gleichlautende Rechtsprechung in Deutschland, siehe BFH-Beschluss 24.03.1987, I B 156/86) die Voraussetzungen für die Erteilung eines auf …
…zugegeben ist; der Sitz der liechtensteinischen Gesellschaft an der Adresse eines amtsbekannten Treuhandbüros aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen…
…Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß …
…einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr widerlegbare Vermutung auf, dass sich das deutsche Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte in Österreich einer…
…ansässige Subunternehmer eine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 eines Doppelbesteuerungsabkommens (nach Vorbild des OECD-MA) im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers begründet. Eine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 1 OECD-MA ist jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder…
…und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles dafür, dass diese Auftragsannahmestelle eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland darstellt. Der Umstand, dass der Versandhandelskatalog sowie alle Werbemittel im Rahmen des Direct-Mailings von Österreich aus…
…die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet werden, und zwar auch dann, wenn diese Firmenbucheintragung an der Adresse einer inländischen Beratungskanzlei erfolgt und die Auffassung vertreten wird, dass es sich hierbei um einen bloßen "Briefkasten…