EAS 2604Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0248-IV/4/200525.04.2005 …AÖF Nr. 281/1989, sind auf österreichischer Seite zahlreiche betriebliche Aktivitäten festgestellt worden, denen jedenfalls gewerblicher Aktivitätscharakter beizumessen ist; diese Liste ist bei den erwähnten Gesprächen auch der deutschen Seite übergeben worden. Darnach gehören zu den Betrieben gewerblicher Art: Altersheime, Ankündigungsbetriebe, Ausstellungen, Bauhöfe, Bestattungsanstalten, botanische…