…natürliche Person zu 100% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen DBA Japan keine Wegzugsbesteuerung gemäß …
…spiegelbildlich zur niederländischen Vorgangsweise 8% der gewichteten Aktiva der österreichischen Niederlassung einer niederländischen Bank als Eigenmittelausstattung anzuerkennen. Ist die genannte Zweigniederlassung im Umgründungsweg aus einer (mit Verlusten arbeitenden) inländischen Tochtergesellschaft der niederländischen Bank hervorgegangen (durch Umwandlung auf die niederländische Alleingesellschafterin) und geht damit das Verlustvortragsrecht…