…die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert daher eine ausländische Kapitalgesellschaft Aktien einer österreichischen Gesellschaft am 27. Juni cum Dividende an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft und wird am 28. Juni der Gewinnverteilungsbeschluss mit Dividendenfälligkeit am 29. Juni gefasst, dann wird die Vermutung dafür sprechen…
…der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung…
…Österreich ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung der Anteile an dritte Personen. Stellt dieser Vorgang nach dänischem Recht eine Gewinnausschüttung dar, die in Dänemark zur Erhebung einer 25%igen Dividendensteuer Anlaß gibt, so ist diese nach dänischem Recht vorgenommene Qualifizierung wohl gemäß Artikel 10 Abs…
…mit je 200 als Liquidationserlös den beiden österreichischen Gesellschaften zu, dann stellt sich dies für diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt, steht den österreichischen Gesellschaften gemäß Artikel 10 Abs…
…dass die ihr zufließende Dividende gemäß § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird. Wurde allerdings die Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich zugeflossen ist. Sollte der Fall…
Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Mai 1996 ihren gesamten Anteil am Aktienkapital einer 1994 gegründeten südafrikanischen Kapitalgesellschaft in Höhe von 25,5% veräußert, dann steht für den hierbei anfallenden Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der…
…wobei der hiedurch realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss die nach schwedischem Recht von der Dividendenausschüttung erhobene Kuponsteuer nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 10 i.V. mit Artikel 22 auf die in Österreich vom Veräußerungsgewinn erhobene Körperschaftsteuer angerechnet werden…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…vor, wird der anlässlich der Veräußerung vereinbarte Dividendenvorbehalt nach österreichischem Recht steuerlich anerkannt und rechnet auch die eidgenössische Steuerverwaltung die nach der Veräußerung von der österreichischen Gesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung noch dem schweizerischen Veräußerer (als nachträgliche Gewinnausschüttung und nicht bloß als Bestandteil des Veräußerungspreises) zu, würde…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…
…DBA Schweiz im Ausmaß des die 15-prozentige Quellensteuer übersteigenden Betrags rückzuerstatten. Hinsichtlich dieser verbleibenden 15-prozentigen Verrechnungssteuer hat Österreich gemäß Art. 23 Abs. 2 DBA Schweiz eine entsprechende Anrechnungsverpflichtung auf die inländische Einkommensteuer, welche auf die Dividenden entfällt. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2016
…durch Vereinigung der übertragenen Aktien mit seinen eigenen Beständen eine Einflussnahme auf die Ausschüttungspolitik nach seinen Intentionen zu ermöglichen), dann spricht ein solches Sachverhaltsbild gegen eine steuerliche Dividendenzurechnung an die Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte. Eine Entlastung von der österreichischen KESt auf Grund des DBA-USA setzt allerdings voraus…
…Steueroasengebiet angesiedelt und der österreichische Gesellschafter der beherrschende sein sollte. Die gesamte Konstruktion wirft im übrigen die Frage auf, aus welchen Mitteln die Kapitalerhöhung stammt; sollte die Dividendenausschüttung, auf die verzichtet wird, die Grundlage hiefür bieten, dann wird vermutlich in diesem Verzicht bereits ein steuerpflichtiger…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
…Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts wird daher trotz Anwendung des Dividendenartikels im DBA-Schweiz die Zuordnung der Liquidationseinkünfte zu § 31 EStG nicht unterbunden…
According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…
Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…