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5 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
EAS 1585Verkauf von Anteilen an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/1-IV/4/0015.01.2000

Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…

EAS 1758Aktienrückerwerb durch eine schwedische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/0028.11.2000

Kauft eine schwedische Kapitalgesellschaft eine 5%ige Beteiligung zurück, die eine österreichischen Kapitalgesellschaft an ihr hält, und wird der für den Erwerb dieser eigenen Aktien gezahlte Kaufpreis nach schwedischem Recht als Gewinnausschüttung gewertet und folglich einem 10%igen schwedischen Kuponsteuerabzug unterworfen, dann wird dieser schwedischen…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104). Bei Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert…

EAS 3219Der Begriff "Aktien" im DBA-Thailand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0946-IV/4/201128.05.2011

Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, seine Ansässigkeit nach Thailand, geht dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung nicht verloren, sodass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach…

EAS 2490Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/9019.07.2004

Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…