An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor als Aktionär von zwei niederländischen Investmentfonds-Aktiengesellschaften (ausländische Kapitalanlagefonds im Sinn von § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) im Jahr 1994 Dividendenausschüttungen, die in den Niederlanden einer 25%igen Quellensteuer unterworfen worden sind, dann sind gemäß § 42 Investmentfondsgesetz…
…handelt. Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US-Erbschaftsbesteuerung befreit, wenn sie im Falle seines Ablebens auf seine in Deutschland lebenden Erben…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…
Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, seine Ansässigkeit nach Thailand, geht dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung nicht verloren, sodass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Mit der steuerlichen Behandlung von deutschen Kommanditgesellschaften auf Aktien hat sich EAS 1849 befasst. Es wurde darin der Gesellschaftstyp einer deutschen KGaA im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als Körperschaftsteuersubjekt eingestuft, das angesichts der Nennung in Anlage 2 zum EStG einer originären deutschen…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
Wurde bei einer österreichischen KG, die als internationales Handelsunternehmen tätig ist, ein Aufsichtsrat eingerichtet, bei dem beschränkt steuerpflichtige und in Deutschland ansässige Personen eine Aufsichtstätigkeit ausüben, die ihrer Natur mit jener eines Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so wird es sich bei den hierfür bezogenen…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…