Gewinnausschüttungen britischer Kapitalgesellschaften unterliegen keiner der österreichischen Kapitalertragsteuer vergleichbaren Abzugsbesteuerung; Ausschüttungen lösen allerdings eine "im voraus zu zahlende britische Körperschaftsteuer" (Advance Corporation Tax - ACT) aus, die - zur Vermeidung bzw. Milderung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf Gesellschafts/Gesellschafterebene - nicht nur für britische Anteilseigner, sondern nach Maßgabe der…
…die Rechtsprechung bestätigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes war die Verweigerung einer vermögensteuerlichen Entlastungsmaßnahme in Bezug auf die US-property tax gerechtfertigt, weil es sich bei der US-property tax wie bei der österreichischen Grundsteuer um eine bloße Objektsteuer handelte (VwGH 14.10.1987, 85/13…