…rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet, wird daher Steuerpflichtigen in Staaten des EU- und EWR-Binnenmarktes ein Anrecht auf einen unmittelbaren…
…in Artikel 17 des OECD-MA zukommt. Es sind daher weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z.B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich…
…dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes…
…ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich der Ort der Geschäftsleitung der österreichischen GesmbH in Österreich oder in Deutschland befindet, nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den…
…als solche eine Bindungswirkung auf die Gerichtshöfe entfalten kann; einer "Übung" der beiden Staaten, aus der die Übereinstimmung der Vertragsparteien über die Abkommensauslegung hervorgeht, kommt aber gemäß Art. 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, sehr wohl Auslegungsrelevanz zu, von…
…Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 4 BAO zur Behebung von Bescheiden…
…nicht völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland mit jenem des Art. 18 OECD-MA könnte der Bestimmung im DBA-Deutschland indessen auch eine von der OECD-Regelung abweichende Bedeutung zugemessen werden, mit der Folge, daß die Abfindungzahlung als "Bezug für frühere…
…34 des Urteils). Damit erscheint nicht mehr zu erwarten, dass der österreichische Verwaltungsgerichtshof mit Rücksicht auf Gemeinschaftsrecht von seiner Ablehnung eines Anrechnungsvortrages abgehen könnte. Unter diesen neuen Gegebenheiten, ist die Frage einer Anwendbarkeit von § 48 BAO neu zu überdenken und es kann daher derzeit im…
…daß dann, wenn Deutschland durch eine Geltendmachung von Besteuerungsansprüchen nicht gegen das Abkommen verstößt, wenn sonach Deutschland durch das Abkommen an der Geltendmachung inländischer Besteuerungsansprüche nicht behindert wird, Österreich als Ansässigkeitsstaat die abkommensrechtlich vorgesehene Steuerentlastungsmaßnahme (Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt) zu setzen hat. Diese Steuerbefreiung hat unabhängig…
…zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann, wenn die Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter, sondern in jenes von dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die…
…verbundener Unternehmen durch Ansatz von Verrechnungpreisen in korrespondierender Weise von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als auch internationaler Keinmalbesteuerungen vermeiden. Eine inländische Gewinnminderung durch Ansatz fremdüblicher fiktiver Zinsen kann daher nur dann als im Sinn des…
…siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen…
…Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002…
…der Grundlage von Artikel 3 DBA-Deutschland Österreich zu; Deutschland muß Steuerfreistellung gewähren. Ob allerdings tatsächlich die KEG als eine vermögensverwaltende Gesellschaft angesehen werden kann, oder ob ihre Einkünfte angesichts der betrieblichen Mitwirkung der Gesellschafter bei der Gebäudesanierung solche gewerblicher Natur sind, kann als Sachverhaltsfrage…