…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
…ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt ist. Hiebei wird auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten mitzuberücksichtigen sein. Sollte sich erweisen, dass tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf österreichischer Seite eine entsprechende…
…der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs. 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs. 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge…
…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…
…in Österreich zu stellen. Die Rechtsgrundlage für eine österreichische Kontaktaufnahme mit den Oststaaten wäre dann in Artikel 25 Abs. 3 letzter Satz der OECD-konformen Abkommen mit diesen Staaten gegeben; denn durch diese Bestimmung wird die Führung eines Verständigungsverfahrens auch in Fällen zulässig, "die im…
…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
…hierzu eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens. Es war in diesem Zusammenhang zu bestätigen, dass mit der rechtlichen Abstützung der Besteuerung einer an das deutsche Unternehmen fließenden Vergütung auf Art. 15 DBA-Ö/Polen auch der 183-Tage-Klausel des Art. 15 DBA-Ö/Polen Wirkung zukommt. Daher ist…
…die auf diese tschechischen Mieten entfällt; die Anrechnung der tschechischen Steuernachforderung muss somit aliquot verteilt auf die österreichischen Steuern der Jahre 2001 bis 2003 vorgenommen werden, in denen die tschechischen Mieteinnahmen in Österreich als gewinnerhöhende Betriebseinnahmen besteuert worden sind. Mit dem EU-Beitritt Tschechiens wird…
…widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, vereinbar wäre. Wurden daher seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung…
…Übertragung der Aktien (die Einlieferung in das Depot) aber aus unvorhergesehen Gründen erst nach dem "ex-Tag" erfolgt, wenn weiters die Dividendenausschüttung dem Erwerber auch tatsächlich zukommt und wenn keine Steuerumgehung involviert ist, dem Erwerber die abkommensrechtliche Rückerstattungsberechtigung zukommt; dies allerdings nur unter der Voraussetzung…
…wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD-VPG) vereinbar, wenn diese Kostentragung für das betroffene Gliedunternehmen als fremdübliche Abgeltung einer von der US-Konzernspitze empfangenen Dienstleistung (oder eines Miteigentums an dem Softwaresystem) angesehen werden müsste. Jegliche Aktivitäten, die "den Konzern insgesamt betreffen"…
…abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer, nach Artikel 22 DBA-USA auf die bei der Veranlagung 2002 anfallende österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits…
…der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der Vergangenheit anwendbar ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer…
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an der einen angegebenen Adresse die US…
Basierend auf der Rechtsauffassung des BFH (BFH 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828) wurde Artikel 17 Abs. 1 des OECD-MA so ausgelegt, dass diese Bestimmung nicht gestattet, die von einer ausländischen Künstleragentur bezogenen Einkünfte im Inland zu besteuern. Denn in dem zitierten BFH…