…dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den…
Überträgt der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in…
…Die Rentenzahlungen fallen damit unter Artikel 18 Abs. 4 DBA-Deutschland und sind folglich unter solchen Gegebenheiten in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Allerdings ist der Eintritt eines Qualifikationskonfliktes nicht ausgeschlossen. Sollte nämlich die deutsche KG als GmbH & Co KG ausgestaltet sein und sollten daher…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9…
…Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
Verlegt ein Angestellter eines deutschen Großunternehmens nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein: Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
…nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein britisches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben. Wird nach Ablauf der mit 10 Jahren vereinbarten Laufzeit des Vertrages vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und folglich eine Einmalauszahlung geleistet, dann steht ebenfalls gemäß Großbritannien auf…
…OECD-MA nicht nur dann erfasst, wenn sie laufend zur Auszahlung gelangen, sondern auch dann, wenn es sich um eine Einmalzahlung (Abfindungszahlung) handelt (siehe zB EAS 860 und OECD- Kommentar Art. 18 Z 5). Es hat sich indessen gezeigt, dass viele Staaten die Zuteilungsregel des…
…Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist, dann ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen…
…1 eingreift, die das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zuweist. Das am 2.9.1999 paraphierte neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, sodaß durch das neue Abkommen…
…aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen, als sie zu einer "Bereicherung" führt. Dies wird als gegeben angesehen…
…ob diese Pensionen laufend zur Auszahlung gelangen oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden. Hat daher ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und fließt ihm nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Pensionsabfindung von seinem früheren deutschen Arbeitgeber zu, dann unterliegt diese der österreichischen…
…und grundsätzlichen Bedeutung auch im Geltungsbereich des DBA 2000 Gültigkeit. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht…
…hat sich mit einem Fall befasst, in dem das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden wurden…
…98 Z 4 EStG 1988). Hat allerdings der Anwartschaftsberechtigte zum Zeitpunkt der Pensionsauszahlung (iwS) Österreich bereits verlassen und ist er in einem Staat ansässig geworden, mit dem Österreich ein dem OECD-Musterabkommen nachgebildetes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, dann erscheint aus österreichischer Sicht eine Abkommensauslegung dahingehend vertretbar…
…25% ihres Betrages. Wird sie hingegen noch vor diesem Zeitpunkt ausgezahlt, dann wäre sie nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht steuerbar; denn nach § 29 EStG können nur wiederkehrende Zahlungen einer Besteuerung unterzogen werden. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den gegenständlichen Rentenzahlungen, dann legt korrespondierend hiezu Artikel 23 des Abkommens Österreich nicht mehr die Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf. Denn nach Artikel 23 des Abkommens trifft Österreich nur dann eine Steuerentlastungspflicht, wenn die Einkünfte nach dem Abkommen in der Schweiz besteuert werden dürfen; diese Voraussetzung…
…allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: