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EAS 1587Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 172/1-IV/4/0017.01.2000

…am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

…durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (EAS 290). Die beschränkt steuerpflichtigen Vortragenden sind gemäß § 102 EStG berechtigt, im Wege einer Antragsveranlagung…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

…hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für die KEG ein Entscheidungsgrenzfall vorgelegen haben. Wenn in einem solchen Fall die deutsche Steuerverwaltung die Tätigkeit ebenfalls als "unterrichtend" einstuft und nachweisbar…