Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
…Verfügung stellt, dann hat die die Erhebungen führende Abgabenbehörde zu entscheiden, ob neben dem Auftrag zur Nennung der Provisionsempfänger in der Folge auch ein Auftrag zur Benennung der wahren Gläubiger der Darlehensbeträge und der Empfänger der Zinsenbeträge gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die…
…Eine bloße Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung" wieder an die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles…
…Tochtergesellschaft davon ab, ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft und nicht nur auf jenen des Hauptsitzes. Hat daher ein führender ausländischer Weltkonzern in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet…
…295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht im geschilderten Fall für einen unschädlichen Unternehmensschwerpunkt…
…Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode des "Steueraufschubs" für Betriebseinbringungen in Schwestergesellschaften zugesichert werden, so könnte in Fällen der…
…26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische Holdinggesellschaft 3, die sodann ihrerseits die besagte 26-prozentige Beteiligung hält…
…ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
…und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag…
…Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen…
…britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend entschieden werden. Allerdings verdient verallgemeinernd festgehalten zu werden, dass geradezu ein Musterbeispiel für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt…
…Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann, sondern den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile an deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an…
…so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen Personen (direkt oder indirekt) zufließen, tritt daher auch kein automatischer Methodenwechsel gemäß …
…Konzernverbund ausgeübt werden. Die Frage, ob der österreichischen Holdinggesellschaft für die Dividendendurchleitung nach Zypern eine Vergütung ungeachtet des Umstandes zu gewähren ist, dass sie aus Finanzierungs- und Beratungstätigkeiten bereits steuerpflichtige Gewinne erzielt, richtet sich nach den international üblichen Verrechnungspreisgrundsätzen. Es wird allerdings zu beachten sein…
…bedarf eine derartige Behauptung unter den gegebenen Umständen eines eindeutigen Nachweises. Diese Nachweisführung ist der unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen und wegen des offenkundigen Verdachtes auf eine Steuerumgehung jedenfalls zumutbar. Unter den gegebenen Umständen ist es nicht Aufgabe der österreichischen…
… Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…