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EAS 1204Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen eines österreichischen Grenzgängers an die kantonale Lehrerversicherungskasse in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/4-IV/4/9702.01.1998

Ein als Grenzgänger bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung, sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die…

EAS 1862Pensionskassenbeiträge für die Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/0115.06.2001

Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…

EAS 1914DBA-Liechtenstein gilt nicht für den Dienstgeberbeitrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0117.08.2001

Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 1938Beitragszahlungen zur Nordrheinischen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 380/3-IV/4/0115.10.2001

Unter EAS 1204 wurde im Fall eines österreichischen Grenzgänger-Lehrers bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule die Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen…

EAS 1674Sozialversicherungsbeiträge, Krankengeld, Leistungen der Bauarbeiterurlaubskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 723/1-IV/4/0029.06.2000

Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…

EAS 743Sonderzahlungen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2195/1/1-IV/4/9531.10.1995

  Ist ein in Österreich ansässiger Techniker vorübergehend bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland als Dienstnehmer tätig, dann unterliegen die hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland der Besteuerung und sind in Österreich gemäß Art. 15 des Abkommens von der…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 2696Steuerabzugspflicht für vorausbezahlte Gagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0052-IV/4/200606.02.2006

Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40% bis 60% der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR…

EAS 3081Schweizerische Arbeitgeber-Pensionskassenbeiträge eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2253-IV/4/200908.09.2009

Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 1916Progressionseinkünfte und Sonderausgabenhöchstbeträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/1-IV/4/0113.08.2001

Internationale Steuerfälle sind zunächst stets nach inländischem Recht zu beurteilen und es ist die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer grundsätzlich zunächst ebenfalls ausschließlich nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…

EAS 2425Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 670/1-IV/4/0413.02.2004

Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…

EAS 3000Begriff des "Bruttobetrages der Einkünfte" für Zwecke des Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2020-IV/4/200825.08.2008

Das DBA-Brasilien sieht, wie auch mehrere andere DBA, eine "Matching-Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv…

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

Erhält ein Steuerpflichtiger nach seinem Zuzug nach Österreich auf Grund eines im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…