Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
Schließen sich in Österreich ansässige Theaterschauspieler zu einer Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, und führt diese ARGE auch in Deutschland Theatervorstellungen durch, so ist gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tourneen zurückzuführenden Gewinnanteilen der…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung…
Erhält eine Bietergemeinschaft, die aus einer österreichischen, einer schweizerischen und einer italienischen Kapitalgesellschaft besteht, den Zuschlag für ein längerfristiges (12 Monate übersteigendes) Bauvorhaben und schließen sich die drei Gesellschaften zu diesem Zweck zu einer ARGE mit Sitz in Österreich zusammen, dann unterliegen auch die beiden…
Ist ein amerikanischer Staatsbürger nach Österreich zugezogen und durch den österreichischen Wohnsitz in Österreich und durch die US-Staatsbürgerschaft auch in den USA mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, so sind nach Artikel XV des DBA-USA beide Vertragstaaten berechtigt, ungeachtet fast aller anderen Abkommensbestimmungen das…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
Hat ein österreichischer Steuerpflichtiger mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese…
Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
Übernimmt eine deutsche Architekten-ARGE (mit österreichischen und deutschen Architekten-Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die…
Ab Wirksamkeitsbeginn (1.1.2003) des neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. III Nr. 182/2002, ist die Aussage in Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an…
Beteiligt sich ein unbeschränkt Steuerpflichtiger an einer gewerblich tätigen deutschen GmbH& Co KG, und ist in den nächsten 3 bis 4 Jahren wegen nicht aktivierungsfähiger Forschungsaufwendungen mit Verlustanteilen zu rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach…
Internationale Steuerfälle sind zunächst stets nach inländischem Recht zu beurteilen und es ist die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer grundsätzlich zunächst ebenfalls ausschließlich nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…
Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Durch die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, wurde unter anderem festgelegt, dass ab 1. Juli 2005 bei ausländischen Künstleragenturen für den "Künstleranteil" der Vergütungen keine Steuerentlastung an der Quelle mehr vorgenommen werden darf; dies hat vor allem für jene Fälle Bedeutung, in denen…