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EAS 2927Wohnsitz in einem Appartementhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-IV/4/200825.01.2008

Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…

EAS 3212Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0793-IV/4/201118.04.2011

…dann erschiene ernstlich zweifelhaft, ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann. Polizeiliche Abmeldung, Übergabe der Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung, Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung durch die britische Steuerverwaltung sind wohl Indizien für eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes…

EAS 278Vermögensbesteuerung bei österreichisch-schweizerischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3374/1/1-IV/4/9323.06.1993

…Lebensinteressen) in die Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin die vermögensteuerliche Erfassung im Rahmen der Haushaltsbesteuerung vorzunehmen ist. 23. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 839Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz bei 70 km grenzfernem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/9612.03.1996

…österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und…

EAS 36Schweizerisch-österreichischer Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2243/1/1-IV/4/9111.10.1991

…Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob in einem solchen Fall eine inländische Wohnung angemietet oder ein Hotelaufenthalt bevorzugt wird. 11. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1963Abgeleiteter Zweitwohnsitz minderjähriger Kinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/21-IV/4/0103.12.2001

Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen inländischen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auch ein inländischer Ferienwohnsitz eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße…

EAS 843Inländische Arbeitnehmerwohnstätte durch den liechtensteinischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/9613.03.1996

…der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 unterschritten werden - die Steuerbemessungsgrundlage des Grenzgängers entsprechend erhöht. Das liechtensteinische Unternehmen unterliegt mit den aus der Wohnungsvermietung erzielten Einkünften der inländischen beschränkten Steuerpflicht, es sei denn, dass angesichts des niedrigen Mietzinses in einem überschaubaren Zeitraum…

EAS 3149Keine Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung gegen den Willen des Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0956-IV/4/201021.04.2010

…befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt wird. Diese Rechtsfolge tritt jedoch gemäß § 1 Abs. 2 dieser Verordnung nur dann ein…

EAS 1141Zweitwohnsitzbegründung durch einen inländischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/15-IV/4/9729.09.1997

Es ist wohl richtig, dass mit der Begründung eines liechtensteinischen Zweitwohnsitzes für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr…