Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…dann erschiene ernstlich zweifelhaft, ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann. Polizeiliche Abmeldung, Übergabe der Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung, Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung durch die britische Steuerverwaltung sind wohl Indizien für eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes…
…Lebensinteressen) in die Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin die vermögensteuerliche Erfassung im Rahmen der Haushaltsbesteuerung vorzunehmen ist. 23. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und…
…Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob in einem solchen Fall eine inländische Wohnung angemietet oder ein Hotelaufenthalt bevorzugt wird. 11. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen inländischen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auch ein inländischer Ferienwohnsitz eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße…
…der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 unterschritten werden - die Steuerbemessungsgrundlage des Grenzgängers entsprechend erhöht. Das liechtensteinische Unternehmen unterliegt mit den aus der Wohnungsvermietung erzielten Einkünften der inländischen beschränkten Steuerpflicht, es sei denn, dass angesichts des niedrigen Mietzinses in einem überschaubaren Zeitraum…
…befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt wird. Diese Rechtsfolge tritt jedoch gemäß § 1 Abs. 2 dieser Verordnung nur dann ein…
Es ist wohl richtig, dass mit der Begründung eines liechtensteinischen Zweitwohnsitzes für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr…