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EAS 738Antragsveranlagungen schweizerischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/8-IV/4/9520.10.1995

…betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach § 56 BAO, wobei für den Fall, dass die vorwiegende Ausübung oder Verwertung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland maßgeblich sein sollte, vermutlich jenes Finanzamt örtlich zuständig sein wird…

EAS 2554Italienische Quellenbesteuerung auf Haftungsentgelten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-IV/4/200411.02.2005

…Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition des OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden. Bei…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

…gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen an Steuerausländer geleistet werden müssen. Die Zuständigkeitseinschränkung im letzten Halbsatz des …

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

Besteht in Deutschland und in Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung…

EAS 2090Kabeltrasse eines Kommunikationsunternehmens als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0202.07.2002

Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…

EAS 2070Produktvertrieb eines deutschen Unternehmens unter Nutzung einer inländischen Klein-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/23-IV/4/0203.06.2002

…1954 vor, die als Betriebstätte im Sinn des Abkommens zu behandeln ist und folglich zur inländischen Steuerpflicht der dieser Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne führt. Das Auslieferungslager stellt eine örtliche inländische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar. Wenn auf deutscher Seite die Ansicht vertreten wird, dass…

EAS 1633In Österreich ansässig gewordener Deutscher mit Geschäftsführertätigkeit für eine slowakische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0006.04.2000

…als diese Bezüge nicht auf die in der Slowakei ausgeübte Berufstätigkeit entfallen. Für jene Bezugsteile der slowakischen Gesellschaft, die auf berufliche Aufenthalte bei der deutschen Konzerngesellschaft oder bei Konferenzen in Drittstaaten entfallen, hat demzufolge die Slowakei Steuerfreistellung zu gewähren. Die von slowakischer Seite geäusserte Auffassung…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

…und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs…

EAS 1752Betriebstättenleitendes Vorstandsmitglied einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/65-IV/4/0007.11.2000

Wird der Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen AG auch in den Vorstand der deutschen AG berufen, dann steht das Besteuerungsrecht an jenen Bezügen, die für die Vorstandstätigkeit gezahlt werden, Deutschland zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet…

EAS 1635Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsauflösung mit einem Vorstandsmitglied
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 65/1-IV/4/0014.04.2000

…Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des DBA-Schweiz zu subumieren sind, steht nach dem "Kausalitätsprinzip" das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 15 des Abkommens Österreich zu. Dass bei der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommt, ist nicht nur im Verhältnis zu Deutschland (AÖFV. Nr…

EAS 1624Geschäftsführer deutscher GmbHs mit Leitungsfunktion inländischer Zweigniederlassungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 461/1-IV/4/0020.03.2000

In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…

EAS 2279Österreicher als mittätiger Gesellschaftergeschäftsführer einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/0323.04.2003

…darüber erzielt worden, dass ein Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens zu dem ab 1. Jänner 2003 in…

EAS 668Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9505.07.1995

…US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG erfordert dies bei einem beschränkt Steuerpflichtigen jedoch erst bei Überschreitung des Grenzbetrages von S 37.000 die Abgabe einer Steuererklärung. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1944In Traunstein lebender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 439/1-IV/4/0105.11.2001

…EAS 1020). Ist daher der Wohnsitz 37 km von der österreichischen Staatsgrenze entfernt, liegt keine Grenzgängereigenschaft mehr vor, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen bei Österreich liegt. An dieser Rechtslage hat sich seit 1954 nichts geändert. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…

EAS 2896Haftungsprovision für Bürgschaftsübernahme durch die Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1703-IV/4/200729.10.2007

…gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei…

EAS 158225%-Geschäftsführer an deutscher und österreichischer GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 489/1-IV/4/9905.01.2000

…Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten österreichischen…

EAS 2329Italienischer Vertriebsleiter eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 566/1-IV/4/0328.07.2003

Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

…eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für die KEG ein Entscheidungsgrenzfall vorgelegen…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

  Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…