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EAS 1279Engagement eines schweizerischen Ensembles über eine belgische Agentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 396/1-IV/4/9822.06.1998

…daran aufkommen lassen, ob es tatsächlich so ist, dass die Künstler bzw. der für sie tätige Rechtsträger ihres Ensembles die Leistungen der belgischen Agentur und nicht dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muss das für den Steuerabzug nach § 99…

EAS 2559Auslandsbehandlungen durch inländische Ärzte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/200505.01.2005

  Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die…

EAS 2028Renten aus der deutschen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/1-IV/4/0224.04.2002

Die Frage, ob bestimmte Rentenzahlungen unter die "Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus…

EAS 1475Pension aus der nordrheinischen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9921.06.1999

Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentliche Körperschaft konstituiert ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt…

EAS 967Steuerliche Behandlung eines in Deutschland wohnhaften Arztes eines inländischen Landeskrankenhauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/9611.11.1996

  Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…