…dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6 1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für Belange der Gewinnermittlung; diese…
…gelten. Eine in der deutschen Grenzzone lebende Landeslehrerin, die ihre (fast) ausschließlichen Einkünfte in Österreich erzielt und daher gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 bei der Besteuerung den unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt ist, ist folglich berechtigt, Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise als Sonderausgabe…
…von der EU einer unfairen Besteuerungspraxis bezichtigt worden ist. Auch aus europarechtlicher Sicht ist daher eine zu freizügige Handhabung der Freistellungsmethode nicht mehr gerechtfertigt; dies umso weniger, als auf deutscher Seite Schenkungssteuerabkommen nur mehr auf der Grundlage der Anrechnungsmethode abgeschlossen werden. 15. März 2004 Für…
…die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in gleicher Weise gemäß § 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu befreien…
…nicht um "Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben" (§ 23 Z 2 EStG 1988), weil in diesen Zeiträumen die österreichische GmbH - mangels Transparenz der deutschen GmbH - nicht als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen…
…1988 eine Gewinnermittlungsvorschrift ist und daher rein formal gesehen die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anspricht, kann nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden, im Bereich der nichtbetrieblichen Einkünfte den Fremdverhaltensgrundsatz zwischen nahestehenden Personen nicht zu beachten. Der aus der "Angehörigen-Rechtsprechung" resultierende Fremdverhaltensgrundsatz für…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…
…zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung oder durch eine auf § 48 BAO gestützte Maßnahme eine völlige Steuerfreistellung für Wertpapierübertragungen herbeizuführen. Es erscheint aus Gleichbehandlungserwägungen nicht vertretbar, in Österreich lebende Personen zu besteuern, wenn der geschenkgebende Vater in Österreich lebt, sie aber von der Besteuerung vollständig freizustellen…
…einem Zweitwohnsitzer im wesentlichen nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches Betriebsvermögen besteuert werden dürfen. Dieses Ergebnis kann daher in einem solchen Fall (nachträgliche Hauptwohnsitzbegründung durch einen österreichischen Staatsbürger) auch auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor; doch gilt Abs.2 nur für im Abzugsweg erhobene österreichische Steuern…
…Ausmaß von über 10%. Sollte dem Sohn unter Ausnutzung der befristeten Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z. 19 ErbStG ein österreichisches Sparbuch mit einem Einlagenstand geschenkt werden, der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung…
…die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der…
…unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht vor. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des BM für Finanzen wird es daher der deutschen Konzernmutter freizustellen sein, im Wege eines…
…bzw. das Entstehen eines Verlustvortragsanspruches überhaupt verhindert). Ergab sich im Jahr 2005 neben belgischen Zinseneinkünften von 1.000.000 (inkl. der belgischen Abzugssteuer von 150.000) erstmals wieder ein Gewinn von 2.000.000 für die Muttergesellschaft (steuerpflichtiges Einkommen 2005 sonach 3.000.000), dann…
…anzurechnen. Eine abschließende Aussage über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in das Verfahren eingeschaltet werden. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…
Wurde Vermögen im Jahr 1971 von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen…
…genannten Größenordnung 6% (Steuerklasse II), wobei für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein Freibetrag von S 30.000,- in Abzug zu bringen ist. Für nähere Auskünfte steht das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zur Verfügung. Der Umstand, daß Geldgeschenke der genannten Größenordnung nach französischem innerstaatlichen…
…einer DBA-Steuerfreistellungsverpflichtung wieder untergeht, ist unerheblich. Maßgebend ist lediglich die Einbeziehung in das KESt-Abzugssystem (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37 Abs. 8 EStG). Beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer "unterliegen" aber mit ihren Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug, gleichgültig, ob die Kapitalanlagen von…