…Schweiz gewertet werden. Dem Argument, das Ergebnis der österreichisch-schweizerischen Konsultationen könne sich nur auf eine Arbeitskräfteüberlassung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, nicht aber auf die Überlassung in eine schweizerische Betriebstätte eines österreichischen Unternehmens beziehen, kann nicht gefolgt werden. Es ist wohl richtig…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
…Auswärtsaktivitäten österreichischer Unternehmen aber in der Regel daran festzuhalten sein, dass die bloße Mitbenutzung von ausländischen Standorten keine ausländische Betriebstätte begründet, die zur Inanspruchnahme einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung berechtigt. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu Deutschland, weil auch nach der deutschen Rechtsprechung eine bloße Mitbenutzung von…
…die durch ihre Muttergesellschaft entwickelten Dienstleistungsprodukte am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft für einen 183 Tage nicht überschreitenden Zeitraum überlassen, dann kommt es für Zwecke der abkommensrechtlichen Behandlung dieser deutschen Arbeitnehmer im Rahmen des…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Wird ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Artikel 15 Abs. 2 des DBA-Deutschland von…
…der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen…
…Gesellschaft nicht gezweifelt werden kann; in diesem Fall ist Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung der Lohnbezüge verpflichtet. Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen…
…die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters…
Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…
…unterliegt der ausschließlich österreichischen Körperschaftsbesteuerung; der restliche Teil der Pachtentgelte ist der deutschen Besteuerung zu überlassen. Zu bedenken ist im vorliegenden Fall aber auch der Umstand, dass hier offensichtlich der Fall einer dauerhaften Verpachtung eintritt, weil das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
…Unternehmen. Da bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften im Inland an Dritte derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972…
Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
…im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer Seite korrespondierend vorgegangen. Wird daher ein bisheriges…
…in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zur Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten. Sollte das österreichische Bau- und Montageunternehmen das geleaste Personal allerdings auf deutschen Betriebstätten mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer einsetzen, dann ist nicht auszuschließen…
…Arbeitnehmer auch über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben…
…nach deutschem Steuerrecht zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichteten deutschen Personengesellschaft sehr wohl die Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkennt, dann wird Deutschland bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zulässigerweise zu einer anderslautenden Rechtsfolge kommen, nämlich jener, daß das Abkommen der steuerlichen Erfassung der gegenständlichen Beteiligungseinkünfte als betriebliche Einkünfte der…