…ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann, wenn die Grundstücke zum Betriebsvermögen der seinerzeit…
…der Fall ist, wenn die Höhe der Zahlungen der Sportclubs an die Sportler von den eingehenden Rechtsverwertungsentgelten beeinflusst wird und daher von ihnen abhängt. Einkünfte eines Sportlers für die Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen seiner sportlichen Darbietungen unterliegen nach Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz…
…1 Z 3 EStG (EAS 1201). Nach einer mit Deutschland abgestimmten Auffassung (e-mail Korrespondenz vom 27. Mai 2005/2. Juni 2005) findet diese Steuerzuteilungsregel auch bei nicht mehr aktiven Sportlern Anwendung. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Sportlers darstellen sollten und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen wären, erscheint kaum vorstellbar; vor allem weil auch die deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers ausschließlich dem inländischen Sportclub zur Verwertung zu überlassen…
…zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen sowohl der Fall einer "Überlassung von Rechten auf bestimmte Zeit" als auch die "Gestattung der Verwertung von Rechten" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vor. Und zwar auch…
…nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen, dass diese weder bei Überlassung an inländische Fernsehanstalten noch an ausländische Fernsehanstalten der österreichischen Besteuerung unterliegen. Durch die Anmietung der inländischen Sportarena für 1 bis 2 Tage wird keine inländische…
…erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen Fall solche Gegebenheiten ohne vertragliche Abmachungen vorliegen könnten, wird nicht…
…der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb…
…und fallen unter Artikel 7 DBA-Deutschland. Es ist gemäß Artikel 7 Abs. 8 DBA-Deutschland allerdings auch zu prüfen, ob die Entgelte unter andere Abkommensbestimmungen fallen könnten. Artikel 12 (Lizenzgebühren) dürfte ausscheiden, da selbst dann, wenn man eine Überlassung von "Urheberrechten" annehmen wollte, von…
…des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für…
…diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) fallende Zahlungen handelt als auch dann, wenn der Lizenzgebührencharakter bestritten und eine Zuordnung unter Artikel 4 (Unternehmensgewinne…
…die kommerzielle Machbarkeit des Projektes und auf eine Vielzahl von Dienstleistungen im Vorfeld der eigentlichen Bautätigkeiten bezieht. Auch der Umstand, dass mit dem schweizerischen Unternehmen eine Mindestvergütung vereinbart ist, in die 2% der Grundstückskosten bzw. der Pachtzinse für die erste Pachtperiode von 30 Jahren eingehen,…
…allgemein festgestellt werden, dass die Teilnahme von deutschen Berufssportlern an österreichischen Turnieren und anderen Wettkampfveranstaltungen solange von der österreichischen Besteuerung freizustellen sein wird, als die gegenständliche Verständigungsregelung mit Deutschland aufrechterhalten wird. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…aus steuerlicher Sicht gewerblich ausgeübten Sportbetriebes. Die entgeltlich erlangte Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Aufnahmen des Sportlers in Form von Plakaten, Postern und anderen Werbeeinschaltungen stellt aber gleichzeitig auch eine Erlaubnis zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten, sonach eine "Überlassung von Rechten" im Sinn von § 28 Abs…
…eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese…
…im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt…
…des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer…
…jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur Besteuerung überlassen. Da die Verlosungsaktion unabdingbar der inländischen Immobilie bedarf, liegt damit nach Auffassung des BM für Finanzen ein solcher Fall einer "anderen Nutzung des inländischen unbeweglichen Vermögens" vor. Bundesministerium für Finanzen…
…Kosten der Teilnahme an einem Sportturnier in Deutschland im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem österreichischen gemeinnützigen Sportverein getragen (auch unter Inanspruchnahme der ihm aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlten Entgelte) dann steht Steuerfreiheit zu (siehe hierzu auch EAS 2767 und EAS 2417 betr…
…seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im…